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KPMG-Studie: Einkommensteuerspitzensätze sinken weltweit

Berlin, 02.02.09. Im globalen Wettbewerb ist ein Trend zu sinkenden Einkommensteuerhöchstsätzen zu beobachten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von KPMG, für die die Einkommensteuerbelastung natürlicher Personen von 2003 bis 2008 in 87 Staaten analysiert wurde.

Dieser bisher einmalige Vergleich zeigt, dass in 33 der unter die Lupe genommenen Länder die Spitzensteuersätze im genannten Zeitraum deutlich gesenkt wurden. Der durchschnittliche Einkommensteuerspitzensatz fiel dabei durchschnittlich von 31,3 Prozent (2003) kontinuierlich auf 28,8 Prozent (2008).

Grafik: KPMG's Individual Income Tax Rate Survey (JPG, 385 KB)


Unter den führenden europäischen Wirtschaftsnationen sind in Frankreich die signifikantesten Steuersenkungen festzustellen, nämlich von 48,1 Prozent (2003) auf 40 Prozent (2008). Auch in Norwegen (von 55,3 auf 47,8 Prozent) und Finnland (von 35 auf 31,5 Prozent) sank der Steuersatz vergleichsweise stark.

Die deutlichsten Senkungen sind jedoch in osteuropäischen Ländern festzustellen: Ukraine (von 40 auf 15 Prozent), Rumänien (von 40 auf 16 Prozent), Slowakei (von 38 auf 19 Prozent), Bulgarien (von 29 auf 10 Prozent)und Tschechien (von 32 auf 15 Prozent). Die Spitzensteuersätze für natürlich Personen sind in Europa mit durchschnittlich 36,4 Prozent am höchsten, gefolgt vom Asien-Pazifik-Raum mit durchschnittlich 34,6 Prozent und Lateinamerika mit durchschnittlich 26,9 Prozent.

Dänemark und Schweden sind „Spitze" - Deutschland im Mittelfeld
Auf Länderebene liegt Dänemark seit sechs Jahren weltweit an der Spitze mit einem Steuersatz von 59 Prozent, gefolgt von Schweden mit 55 Prozent und den Niederlanden mit 52 Prozent. Der niedrigste Steuersatz innerhalb Europas ist in Bulgarien zu verzeichnen. Dieser entstand durch den im Januar 2008 eingeführten Einheitssteuersatz (Flat Tax Rate) i. H. v.10 Prozent, der unabhängig von der Höhe des Einkommens angewendet wird.

Allerdings wird in den Ländern, die solch einen pauschalen Steuersatz verwenden, kein steuerfreier Grundfreibetrag mehr gewährt. Deutschland liegt bei der Senkung des Spitzensteuersatzes von 48,5 Prozent in 2003 auf 45 Prozent in 2008 im europäischen Mittelfeld. In den Jahren 2005 und 2006 lag der deutsche Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Deutschland ist damit eines von lediglich elf Ländern, die ihren Spitzensteuersatz innerhalb der Untersuchungsperiode erhöht haben.

KPMG-Vorstand Ernst Gröbl: „Aktuell wird in Deutschland im Rahmen der Finanzkrise eine vorübergehende Erhöhung des Spitzensteuersatzes diskutiert. Damit würde sich Deutschland gegen den Trend entwickeln. Auch wenn eine nur vorübergehende Erhöhung des Spitzensteuersatzes diskutiert wird, so besteht doch immer die Gefahr - wie das Beispiel des Solidaritätszuschlags zeigt  - dass solche Steuern ein längeres Leben haben als bei der Einführung angenommen."

Pressekontakt:
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marita Reuter/Thomas Blees

T + 49 30 20 68-11 18
F + 49 30 20 68-11 48
E-Mail: mreuter@kpmg.com / tblees@kpmg.com

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