Diskussion um neuen Corporate Governance Kodex des Bundes - erster wichtiger Schritt
Konkretisierungsbedarf bei der Formulierung des öffentlichen Unternehmenszwecks
Berlin, 03.07.2009. Der Public Corporate Governance Kodex für Bundesbeteiligungen ist ein erster wichtiger Schritt, um das Spannungsfeld zwischen öffentlichem und unternehmerischem Interesse zu regeln. Die besondere öffentliche Zielsetzung des Bundes muss im Kodex allerdings noch konkretisiert werden. Auf die Mitglieder von Aufsichtsräten kommt eine gesteigerte Verantwortung zu. Dies sind Ergebnisse der Diskussionen beim heutigen Breakfast Roundtable des von KPMG geförderten Instituts für den öffentlichen Sektor in Kooperation mit der Hertie School of Governance. Anlass der Veranstaltung auf Einladung von KPMG-Vorstand Ulrich Maas war die Verabschiedung des neuen Public Corporate Governance Kodex im Rahmen der Grundsätze guter Unternehmensführung durch die Bundesregierung am Mittwoch.
Staatssekretär Werner Gatzer aus dem Bundesfinanzministerium stellte die neuen Regelungen vor, wobei er besonders auf die restriktive Anwendung von D&O-Versicherungen, die Unterbindung von Kreditvergabe an Mitglieder der Unternehmensorgane und ein Vergütungssystem mit langfristiger Anreizwirkung verwies. In neuen Anstellungsverträgen soll darüber hinaus eine individualisierte Offenlegung der Geschäftsleitungsbezüge vereinbart werden. Das Reformwerk soll nach Aussagen Gatzers in Zukunft weiterentwickelt werden.
Bei der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Leitung des Beiratsvorsitzenden des Instituts für den öffentlichen Sektor, Heinz Dürr, wurde erörtert, was ein öffentlicher Auftrag ist und wie der Eigentümer seine Zielsetzungen bei den Beteiligungsunternehmen durchsetzen kann. Diskutanten waren Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus (i.R.), Universität Hamburg; Dr. Bernd Halstenberg, Geschäftsführer der GESA mbH und Aufsichtsratsvorsitzender der Energiewerke Nord GmbH; Prof. Dr. Gerhard Hammerschmid, Hertie School of Governance; Dr. Bernd Lüthje, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der NRW.Bank.
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf sagte in seinem Schlusswort: "Manches im Zusammenhang mit der Bankenkrise wäre sicher anders verlaufen, wenn es einen solchen Kodex schon gegeben hätte. Fehlenden Charakter kann jedoch kein Kodex und kein Gesetz ersetzen."
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