KPMG: "Neuer Standard zu Fairness Opinions sichert Entscheidungen von Vorständen und Aufsichtsräten ab"
Berlin/Frankfurt, 4. Dezember 2009. Der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) heute verabschiedete Entwurf des neuen IDW-Standards "Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW ES 8)" verbessert nach Ansicht von KPMG entscheidend die Qualität von Fairness Opinions und vermindert für Vorstände und Aufsichtsräte das Haftungsrisiko bei Entscheidungen mit finanzieller Tragweite für ihr Unternehmen.
"Zum ersten Mal ist nun für den Berufsstand verbindlich geregelt, nach welchen Grundsätzen die finanzielle Angemessenheit von Managemententscheidungen zu beurteilen ist, wenn diese erheblichen Einfluss auf die Vermögenslage eines Unternehmens haben", erläutert KPMG-Partner Michael Salcher die Bedeutung des neuen Standards. "Dazu gehören beispielsweise im Rahmen eines M&A-Prozesses erzielte Transaktionspreise oder auch Restrukturierungsprogramme. Der neue Standard bringt für die verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte mehr Sicherheit. Sie können ihr Risiko, für bestimmte Entscheidungen haftbar gemacht zu werden, künftig deutlich verringern, wenn sie diese durch eine Fairness Opinion auf Basis des IDW ES 8 absichern lassen."
Große Bedeutung für die Praxis
"Vor dem Hintergrund teurer Zukäufe in Zeiten des M&A-Booms hat das Thema Managementhaftung in den letzten Monaten signifikant an Brisanz gewonnen", so Michael Salcher. Entsprechend der in §93 Abs.1 des Aktiengesetzes verankerten Business Judgement Rule ist das Management verpflichtet, auf der Grundlage "angemessener Information" zum Wohle der Gesellschaft zu handeln und hat dies entsprechend nachzuweisen. Der Standard IDW ES 8 stellt hohe Anforderungen an den Detaillierungsgrad, den Umfang und die Tragfähigkeit dessen, was als "angemessene Information" gelten kann.
Salcher: "Der neue IDW-Standard kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich unterschiedliche Gesetzesinitiativen mit den Leistungen und der Haftung von Unternehmensorganen beschäftigen. So etwa das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), mit dem auch ein Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung für Vorstände von Aktiengesellschaften eingeführt wurde. Auch vor diesem Hintergrund werden sich Entscheider künftig zusätzlich über Fairness Opinions absichern."
Stärkung des Vertrauens
Aus Sicht von KPMG wird die Fairness Opinion nach dem neuen berufsständischen Standard einen wesentlichen Beitrag leisten, das Vertrauen in Unternehmen und ihr Management zu stärken.
Michael Salcher: "Manager dürften ihre Entscheidungen künftig stärker absichern und in diesem Zusammenhang auf die zusätzliche qualifizierte Würdigung eines unabhängigen und unparteiischen Dritten setzen. Vorstände und Geschäftsführer sowie Aufsichts- und Verwaltungsräte können über eine Fairness Opinion die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten dokumentieren und Risiken einer Entscheidung eingrenzen. Die Fairness Opinion liefert zum Zeitpunkt der Entscheidung eine unabhängige und unparteiische Sicht auf die vorliegenden Informationen und beurteilt die finanzielle Angemessenheit der unternehmerischen Initiative. Auch für die Kommunikation gewinnt die Fairness Opinion als weitere Einschätzung durch eine unabhängige Instanz an Bedeutung. Aufsichtsräte und Anteilseigner fordern immer häufiger Fairness Opinions ein, um Managemententscheidungen nachvollziehbar beurteilen zu können. Gestützt wird dieser Trend dadurch, dass Fairness Opinions im Kontext der Wirtschaftskrise zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken."
Ersteller muss unabhängig sein
Einer der Kernpunkte des neuen Standards ist die Anforderung an die Unabhängigkeit des Erstellers. Michael Salcher: "Dies hat für das Management weitreichende Bedeutung. Eine unvoreingenommene Stellungnahme ist nur dann gegeben, wenn der Ersteller unparteiisch und unabhängig ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf dessen Vergütung. Ich gehe davon aus, dass vor diesem Hintergrund die Vorlage einer nach IDW ES 8 erstellten Fairness Opinion auch im Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen geeignet ist zu überzeugen, dass das Management seine Dokumentations- und Beweispflichten erfüllt hat."
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