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KPMG: "Geplante Änderungen bei Leasing-Bilanzierung haben große Auswirkungen auf Bilanzen und Ergebnis"

Berlin, 17. August 2010. Der neue Entwurf zur Leasingbilanzierung von International Accounting Standards Board (IASB) und US Financial Accounting Standards Board (FASB) wird nach Auffassung von KPMG erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzen und die Ergebnisrechnung zahlreicher Unternehmen haben.

Wolfgang Laubach, Fachmann für IFRS-Leasingbilanzierung bei KPMG: "Operating Leases führen künftig nicht nur zu einem Anstieg der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, sondern oft auch zu einer früheren Erfassung von Aufwendungen. Selbst bei bestehenden Finance Leases könnte die Verbindlichkeit zunächst höher sein. Vor allem Leasingnehmer, die gerade ihre Leasingverträge restrukturieren oder neu verhandeln, sollten sich deshalb rechtzeitig über diese Veränderungen informieren und darauf einstellen."

Betroffen sind vor allem jene Branchen, die durch ein Leasing großer und teurer Vermögensgegenständen gekennzeichnet sind. Dazu zählen beispielsweise die Bereiche Transport und Logistik mit PkW- und LKW-Flotten, Flugzeugen und Schiffen oder auch der Handel mit seinen Flächen, aber auch die Bauwirtschaft und Bergbauunternehmen.

Wolfgang Laubach: "Wenn die neuen Bilanzierungsvorschriften wie geplant umgesetzt werden, muss jeder bestehende Leasingvertrag genau analysiert werden - und dies Jahr für Jahr. Insbesondere für Leasinggeber und Leasingnehmer mit großen Leasingportfolios bedeutet dies eine große Herausforderung. Die meisten dieser Konzernabschlüsse werden ein völlig neues Gesicht bekommen. Der Entwurf führt zwar zu mehr Transparenz in der Vermögens- und Finanzlage, aber auch zu mehr Komplexität bei der Bilanzierung."

Auch Leasinggeber sind betroffen
Auch Leasinggeber werden von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sein. Hier schlagen die Standardsetzer zwei sehr unterschiedliche Modelle vor: die Methode der Leistungsverpflichtung ("performance obligation approach") und die Ausbuchungsmethode ("derecognition approach"). Bei der Leistungsverpflichtung würde der Leasinggeber den vermieteten Vermögensgegenstand, den Anspruch auf die Leasingzahlungen und eine Verbindlichkeit für die Gewährung der Nutzung des vermieteten Gegenstands ansetzen. Bei der Ausbuchungsmethode wird der vermietete Vermögensgegenstand zum Teil ausgebucht und ein Anspruch auf die Leasingzahlungen eingebucht. Leasinggeber, die ihre vermieteten Immobilien zum Verkehrswert bilanzieren sind von den neuen Vorschriften befreit.

Wolfgang Laubach: "Die Methode der Leistungsverpflichtung wird wahrscheinlich eher für Leasinggeber relevant sein, die ihre Verträge zurzeit als Operating Lease klassifizieren, während die Ausbuchungsmethode eher für Finance Leases zur Anwendung kommen dürfte."

Pressekontakt
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marita Reuter/Thomas Blees
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KPMG im Internet: http://www.kpmg.de/

 

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