Unbundling hat bei Energieversorgern oberste Priorität
KPMG: Controlling rechtzeitig anpassen
Berlin/Essen, 18.05.05. Für 85 Prozent der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in Deutschland besitzt das Unbundling - also die gesellschaftsrechtliche Trennung von Netzbetrieb und Handel - nach eigener Auffassung "oberste Priorität". Dennoch haben erst acht Prozent die entsprechenden EU-Vorgaben umgesetzt. Jedes zweite Unternehmen (49 Prozent) will zeitnah mit der Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen beginnen. Aber lediglich ein Drittel der befragten EVU (34 Prozent) verfügt bereits über einen Umsetzungsplan. Das hat eine KPMG-Studie ergeben, bei der sich knapp 100 private und kommunale Energieversorgungsunternehmen zum Stand ihrer Controlling-Anpassung an die Unbundling-Vorgaben äußerten.
Controllingaufgaben - Reporting und Datenqualität stehen im Mittelpunkt
Dr. Karoline Haderer, Assistant Manager bei KPMG: "Insbesondere durch die regulativen Vorgaben des Unbundling erwarten die Befragten, dass sich das Controlling zukünftig verstärkt auf das Reporting, die Unterstützung bei der Planung und Steuerung der Unternehmensziele und die Gestaltung der Kosten- und Leistungsrechnungssysteme wird konzentrieren müssen."
Zurzeit verrechnen 74 Prozent der Unternehmen ihre Kosten per Umlage. Neben den Umlageverfahren werden bei zwei Dritteln der Unternehmen (63 Prozent) kalkulatorische Verrechnungspreise angesetzt. Fast ebenso viele, nämlich 61 Prozent der Befragten, sind der Meinung, dass künftig aktuelle Marktpreise die Verrechnungsgrundlage bilden werden. Grund: Seitens des Regulators wird ein gesteigertes Interesse an der Transparenz sowie der Realitätsnähe der Gemeinkosten bestehen.
Trotz traditionell gut ausdifferenzierter Kostenstellenrechnungen und Verrechnungsverfahren sind 15 Prozent der EVU nach eigenen Angaben nach wie vor nicht in der Lage, Spartenergebnisse auszuweisen. Nur jedes zweite Versorgungsunternehmen erstellt gegenwärtig Erfolgsrechnungen für die einzelnen Segmente (wie Netz oder Vertrieb), und nicht einmal die Hälfte (41 Prozent) wertet ihre Rechnungen kundenbezogen aus. Soll künftig den Reportinganforderungen nachgekommen werden, ist die Schaffung einer adäquaten Datengrundlage und entsprechender Auswertungsmöglichkeiten oberste Priorität.
Die Unternehmen wollen aus nachvollziehbaren Gründen nicht Entscheidungen zu tief greifenden organisatorischen Anpassungen ihrer Strukturen treffen, ohne dass der rechtliche Kontext des Unbundling - das neue EnWG soll Mitte dieses Jahres verabschiedet werden - konkretisiert wurde. Carsten Oehler, Partner im Bereich Energy & Natural Resources bei KPMG: "Das darf aber nicht für das Controlling gelten, denn hier geht es um Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlicher Natur. Sie helfen, das Controlling modernen Best Practice-Maßstäben anzugleichen. Aufwand, der jetzt vermeintlich vermieden wird, kann später unter Zeitdruck zu Zugeständnissen an die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Controllingarbeit führen. Denn der Mehraufwand insbesondere für Planung und Reporting kann dann letztlich nur durch mehr Personalressourcen bewältigt werden."
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