Erbschaftsteuerreform: Hintergrund

Seit 1. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftsteuerrecht.

Karlsruher Entscheidung forderte Neuregelung
Die frühere Bundesregierung stand aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in der Bringschuld. Die Karlsruher Richter hatten das bisher geltende Recht Anfang 2007 für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Für die Berechnung der Erbschaftsteuer bei Grund- und Unternehmensvermögen sowie land- und forstwirtschaftlichem Vermögen wird - anders als etwa bei Barvermögen oder Wertpapieren - nicht der Marktwert angesetzt. Der Wertansatz verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Ohne Gesetz keine Erbschaftsteuer
Noch 2008 musste das Erbschaftsteuerrecht grundlegend reformiert werden, so die Forderung des Verfassungsgerichts. Ohne eine Neuregelung wäre die Erbschaftsteuer ab 2009 entfallen. Den Bundesländern, denen die Einnahmen aus der Abgabe zustehen, hätten dann rund vier Milliarden Euro gefehlt.

Mit dem Inkrafttreten des "Wachstumsbeschleunigungsgesetzes" zum 1. Januar 2010 wurden die in der Erbschaftsteuerreform festgeschriebenen Haltefristen und Lohnsummenregelungen für Firmenerben nochmals verändert.

 

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