Vorsorge treffen für den Erbfall

Seit 1. Januar 2009 gilt das neue Erbschaftsteuerrecht. Wie umgehen mit dem neuen Erbschaftsteuerrecht? KPMG-Steuerspezialist Wilfried Schulte skizziert wichtige Maßnahmen.

Als Unternehmer wird man feststellen: Das neue Erbschaftsteuerrecht lässt viele Wünsche offen. Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf ist der nun beschlossene Kompromiss aber deutlich besser. Das Abschmelzmodell wird umgesetzt: Betriebserben profitieren von anteiligen Verschonungsabschlägen. Sogar eine komplette Befreiung von der Steuer ist möglich.

Die ab 2010 geplante Verkürzung der Haltefristen und die Verringerung der Lohnsumme machen die Regelungen für Unternehmen besser handhabbar. Insbesondere aufgrund der Wirtschaftskrise war ein Absenken der Lohnsummengrenze dringend notwendig. Durch die inzwischen veröffentlichten Erlasse der Finanzverwaltung ist die Anwendung des neuen Rechts in vielen Punkten einfacher geworden. Nach wie vor bestehen aber Unklarheiten, insbesondere im Bereich der Bewertung. Unbefriedigend gelöst ist weiterhin die Abgrenzung von Erbschaft- und Einkommensteuer, die im Einzelfall zu einer Doppelbesteuerung von stillen Reserven führen kann.

Mit dem neuen Recht bald auseinandersetzen
Allerdings sind die Konditionen dabei kaum in Einklang zu bringen mit der wirtschaftlichen Wirklichkeit. Nicht erst seit der Finanzkrise wissen wir, wie stark die deutschen Unternehmen - auch die mittelständischen - von der globalen Wirtschaftsentwicklung abhängen. Das schafft Chancen, aber auch Unsicherheiten. Seriös vorauszusagen, wo ein Betrieb in sieben oder zehn Jahren stehen wird, ist somit kaum möglich.

Einzelne Unternehmer haben bereits alle Vorbereitungen für die Nachfolge getroffen. Ihnen bleibt nun noch ein wenig Zeit, die Vorteile des alten Rechts zu nutzen. Alle anderen sollten sich alsbald mit dem neuen Recht auseinandersetzen.

Stimmbindungsverträge und Verwaltungsvermögen überprüfen
Auch wenn in naher Zukunft keine Übertragungen geplant sind, lässt sich mit einfachen Maßnahmen Vorsorge treffen für den unvorhersehbaren Erbfall. Insbesondere bei Kapitalgesellschaftsanteilen von weniger als 25 Prozent ist es erforderlich, Stimmbindungsverträge bereits jetzt zu schließen, um in den Genuss der Vergünstigungen für das Betriebsvermögen zu kommen. Im Einzelfall kann dies den Unterschied zwischen einer Steuerlast von 50 und 0 Prozent bedeuten.

Unternehmer sollten zudem den Anteil des Verwaltungsvermögens im Betrieb überprüfen. Diese Quote ist nicht immer ohne Weiteres erkennbar. Gegebenenfalls lässt sie sich durch bestimmte Gestaltungsmaßnahmen optimieren, so dass auch ein unerwarteter Todesfall nicht zum Aus für den Betrieb führt.

Abfindungsklauseln klären
Schließlich gilt es auch, vorhandene Abfindungsklauseln in bestehenden Gesellschaftsverträgen zu überprüfen. So lassen sich die steuerlichen Folgen im Erb- oder Schenkungsfall abschätzen.

Quelle: Vorreiter - Magazin für Unternehmer (Winterausgabe 2008/09)

 

Zur Person

Wilfried Schulte ist Partner bei KPMG in Essen und als Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer- und Nachfolgeplanung tätig.

Ansprechpartner
Foto von Wilfried Schulte

Prof. Dr. Wilfried Schulte

T +49 201 455-6900
wilfriedschulte@kpmg.com

Partner, Tax

KPMG
Alfredstr. 277
45133 Essen

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