BilMoG enthält weniger IFRS als ursprünglich geplant
Die umfassendste Reform des deutschen Bilanzrechts seit Jahrzehnten ist nicht im geplanten vollen Umfang gekommen: Beim Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die Bundesregierung von der Einführung der Fair Value-Regeln für mittelständische Unternehmen abgerückt.
Ursprünglich war vorgesehen, Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen auch bei positiver Entwicklung nach dem Zeitwert zu bilanzieren. Diese Vorschrift aus den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) ist nach kontroverser Diskussion im Gesetzgebungsprozess nicht in das BilMoG übernommen worden.
In der Debatte um das BilMoG waren neben dem Fair Value bis zuletzt weitere IFRS-Prinzipien umstritten. Dazu gehört unter anderem auch die Pflicht, Entwicklungskosten zu aktivieren, was nach Meinung der Gesetzesgegner Scheingewinne produziert hätte. Diese Vorschrift ist nunmehr, wie andere strittige Regeln, nur als Wahlrecht vorgesehen.
Die noch im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21. Mai 2008 für alle Unternehmen vorgesehene neue bilanzrechtliche Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten nach dem Fair Value-Prinzip ist letztlich nur für Kreditinstitute i.S.d. Kreditwesengesetz umgesetzt worden. Daneben sind auch die im Gesetzentwurf enthaltenen Neuregelungen zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften im BilMoG enthalten.
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