Steueranreize für F&E-Ausgaben in Brasilien
Noch vor acht Monaten lag der Fokus der Unternehmen darauf, in neue Märkte zu investieren, das Geschäft auszuweiten und unternehmerische Chancen zu nutzen. Ziel war es, den Marktanteil zu erweitern und die Erlöse zu erhöhen. Marktprognosen zeigten zwar Abschwächungstendenzen in einigen Branchen, schlugen aber dennoch optimistische Töne an.
Heute scheinen diese Aktivitäten wie von einer anderen Welt. In einer Zeit, in der die Wirtschaftskrise sich weltweit ausbreitet, in der Aktienmärkte einbrechen, in der das Vertrauen der Konsumenten auf ein historisches Tief sinkt und die Verkaufszahlen in vielen Ländern zurückgehen, diskutieren Unternehmensentscheider über Konsequenzen und Strategien, um in der Krise zu bestehen und die Unternehmen neu voranzubringen.
Aus steuerlicher Sicht ist es für das Management überaus wichtig zu verstehen, welche Möglichkeiten Unternehmen zur Verfügung stehen, um die Abgaben zu reduzieren, da Steuereffizienz in einer besseren Wettbewerbsfähigkeit und - in der Folge - in einer verbesserten Investitionsleistung resultiert. Dies ist insbesondere für Brasilien bedeutsam, welches weltweit eine der höchsten Belastung durch Unternehmenssteuer aufweist.
Vor einigen Jahren beschloss die brasilianische Regierung ein Programm, das sich mit Anreizen für technologische Innovationen und technologische Forschungsaktivitäten befasst. Es gewährt Nachlässe bei Bundessteuern, insbesondere der Körperschaftssteuer (IRPJ - Imposto de Renda da Pessoa Juridica) und des Sozialbeitrages (CSLL - Contribuição Social sobre o Lucro Líquido). Die Anreize sind darauf gerichtet, Forschung, Entwicklung und technologischen Vorsprung dauerhaft in Brasilien zu fördern.
Ein wichtiger Anreiz für Unternehmen besteht darin, dass 60 bis 80 Prozent des investierten anrechnungsfähigen Betrages von der Berechnungsbasis für die Unternehmenssteuer (derzeit 34 Prozent) abgezogen werden können - zusätzlich zu den regulären Abzügen, die per Gesetz zulässig sind. Bis 2013 profitieren Unternehmen bei der Anschaffung neuer F&E-Ausrüstung auch von einer 50-prozentigen Reduzierung der IPI, der bundesstaatlichen Umsatzsteuer auf Industrieprodukte.
Weiterhin erhalten Unternehmen die Möglichkeit zu einer Sonderabschreibung auf die Anschaffung neuer Ausrüstung (ausschließlich für den Bereich F&E), eine beschleunigte Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und F&E - Ausgaben, sowie bis 2013 Steuergutschriften für gezahlte Quellensteuer auf Lizenzgebühren, die für die Technologielizenzen anfallen.
Grundsätzlich können alle abzugsfähigen Ausgaben, die im Rahmen der Innovation anfallen, für eine weitere begünstigte Steuerbehandlung angerechnet werden. Darunter fallen Arbeitskosten (Lohn- und Sozialabgaben eingeschlossen), ausgelagerte Arbeitskräfte, Güter, die im Innovationsprozess genutzt werden, und andere ausgelagerte Dienstleistungen.
Für den Förderantrag gilt folgender Zeitrahmen: Neben der rechtzeitig eingereichten Einkommenssteuererklärung, in der alle Förderansprüche vermerkt sein müssen, ist der Steuerzahler verpflichtet, zusätzlich die F&E - Aktivitäten betreffenden Informationen an das Brasilianische Ministerium für Wissenschaft und Technologie zu übermitteln. Die Frist für das Steuerjahr 2008 endet am 31. Juli 2009.
Um die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen die in der Steuergesetzgebung definierte Form der "technologischen Innovation" erfüllen. Dies liegt vor, wenn es sich um die "Schaffung eines neuen Produkts oder Herstellungsprozesses sowie die Aufnahme von neuen Funktionsweisen oder Eigenschaften in ein Produkt oder einen Prozess" handelt, "mit dem Resultat der zunehmenden Optimierung und effektiven Qualitäts- und Produktivitätssteigerung, das wiederum zu mehr Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt führt". Beispiele von Innovationen sind:
. Prozessinnovationen: Implementierung einer neuen oder verbesserten Produktionsmethode, Identifizierung und Entwicklung von organisatorischen Verbesserungen, Entwicklungsstudien zu neuen Produktionstechniken
. Produktinnovationen: Aufnahme von neuen oder verbesserten Produkten oder Dienstleistungen, sowie zunehmende Optimierung und neue Funktionsweisen für bereits bestehende Produkte
Darüber hinaus muss der Steuerzahler bestimmte Bedingungen erfüllen. So müssen Produkte und Dienstleistungen, mit einigen Ausnahmen (zum Beispiel Importe und Anlagevermögen), auf dem brasilianischen Markt erworben werden, um angerechnet werden zu können. Eine vorherige Bewilligung ist nicht notwendig.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Innovation nicht eine Neuerung für die Industrie darstellen muss, sondern lediglich ein neues oder verbessertes Produkt respektive Dienstleistung oder Prozess für das Unternehmen.
Die Steuervergünstigungen werden bereits von etlichen Unternehmen in Brasilien in Anspruch genommen: Nach offiziellen Regierungszahlen waren es im Jahr 2007 fast 300 Unternehmen, die darüber eine Steuererleichterung von einigen hundert Millionen Reais (BRL) generierten.
Zusätzlich zu den angesprochenen Steuerbegünstigungen können sich Unternehmen, die in F&E investieren, auch für spezielle Finanzierungsprogramme der brasilianischen Entwicklungsbank BNDES und des brasilianischen Technologiefonds FUNTEC bewerben.
In Zeiten der Wirtschaftskrise und angesichts rückläufiger Investitionspläne weltweit bietet das F&E-Anreiz-Programm Unternehmen in Brasilien eine interessante Strategie, um ihre Steuerlast zu reduzieren und wettbewerbsfähiger zu werden.
KPMG kann Unternehmen in allen Phasen des Prozesses unterstützen: Dies reicht von der Analyse bereits existierender oder geplanter neuer F&E-Projekte auf technischer als auch finanzieller Ebene des Unternehmens über die Identifizierung und Evaluation von bestehenden oder neuen Ausgaben, die im Rahmen der Steuerbegünstigung anrechenbar sind, bis hin zur Berechnung des Steuervorteils sowie der Unterstützung bei allen notwendigen formalen Verfahren.
Fernando Retzler Martins
T +55 11 2183-3284
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