Nationale Umsetzung in deutsches Recht

Neben den bereits geänderten MaRisk haben Teile der CRD-Änderungen Eingang in den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie gefunden. Zur Umsetzung müssen unter anderem das KWG, die SolvV und die GroMiKV angepasst werden.

Insbesondere werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital
  • Regelungen für Verbriefungen und Wiederverbriefungen sowie eine Verschärfung der Offenlegungsanforderungen
  • Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken
  • Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen für Adressausfallrisiken im Handelsbuch
  • Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute
  • Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtbehörden

Die bereits in Kraft getretenen CRD-Änderungen sind bis zum 31. Oktober 2010 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 31. Dezember 2010 anzuwenden.

Insgesamt ist anzumerken, dass keine 1:1-Umsetzung der internationalen bzw. europäischen Regelungsvorschläge in nationales Recht erfolgt.

KPMG unterstützt Sie gerne bei der Handhabung der komplexen Handlungsbedarfe. Entscheidend ist eine klare umsetzungsebenen- und dokumentenübergreifende Strukturierung der Umsetzungsaktivitäten entlang von fachlichen Themenfeldern.

 

Ansprechpartner

Klaus Ott

Partner

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