Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Am 20. Januar 2007 sind die wesentlichen gesetzlichen Änderungen des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) in Kraft getreten. Durch diese EU-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht sollen Anleger von Wertpapieremittenten besser und umfassender informiert werden.
Unter anderem wirkt sich das TUG auf die Mitteilungspflichten in Zusammenhang mit Insiderinformationen, Stimmrechtsmitteilungen und Directors' Dealings (Wertpapiergeschäfte von Vorständen und Aufsichtsräten) aus. Auf diese Weise soll die Transparenz der Kapitalmärkte und der Anlegerschutz verbessert werden.
Neue Regelungen für die Zwischenberichterstattung
Ebenso bedeutend sind die neuen Vorschriften zur Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, schließlich wird die Zwischenberichterstattung durch das TUG völlig neu geregelt: Betroffen sind Emittenten im Inland, deren Aktien oder Schuldtitel zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind.
Besonders Unternehmen, die bisher keine Zwischenabschlüsse veröffentlicht haben, müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen, welche die sogenannte unterjährige Finanzberichterstattung regeln: Das Rechnungswesen muss die erforderlichen Informationen bereitstellen sowie die Berichtsperioden klar voneinander abgrenzen können. Die neuen Vorschriften zur Finanzberichterstattung laut WpHG betreffen bereits die ab dem 1. Januar 2007 beginnenden Geschäftsjahre.
Mehr Vertrauen durch verkürzte Abschlüsse und Zwischenlageberichte
Das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Zwischenberichterstattung können Unternehmen dadurch stärken, indem sie einen Abschlussprüfer mit der Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts beauftragen. Dies sieht das WpHG auf freiwilliger Basis vor. KPMG hat bei zahlreichen börsennotierten Unternehmen Erfahrungen bei der Durchsicht und Prüfung von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten gesammelt. Unsere Fachleute beraten auch Sie bei der Anwendung der neuen WpHG-Regelungen.
Ansprechpartner
