Basel II

Der Finanzsektor unterliegt bereits heute starken regulatorischen Anforderungen. Durch die Wirtschaftskrise rückt er verstärkt in den Fokus der Legislativen und Regulatoren. Die Forderung der Öffentlichkeit nach effektiven Risikomanagementsystemen und mehr Transparenz wird zu teilweise erheblichen Änderungen der existierenden Vorschriften führen.

Die Umsetzung der regulatorischen Rahmenbedingungen für die Bankenaufsicht erfolgt auf drei Ebenen. Auf jeder Ebene sind aufgrund der Wirtschaftskrise weitreichende Änderungen geplant, sie sich jeweils überlappen. Unternehmen im Finanzsektor stehen vor der Herausforderung, die bestehenden Regularien einzuhalten und sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten.

1. Internationale Ebene - Baseler Ausschuss
Die derzeit bekannteste und umfassendste Regulierung des Finanzsektors, das Basel II Rahmenwerk wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 2006 als überarbeitete Rahmenvereinbarung in der umfassenden Version veröffentlicht. Dieses Rahmenwerk ist nicht rechtlich bindend, sondern stellt lediglich eine Empfehlung für die Umsetzung in nationales Recht dar.

Ein Schwerpunkt von Basel II ist die Vereinheitlichung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute. Basel II zielt vor allem darauf ab, dass Kreditinstitute verpflichtet werden, sich an betriebswirtschaftlichen Risikomanagementprinzipien zu orientieren. Die aufsichtsrechtliche Überwachung richtet sich vermehrt nach diesen Prinzipien aus.

Basel II enthält zudem Wahlrechte, die einen entscheidenden Einfluss auf das zukünftige Geschäftsmodell der Banken haben können. Die betriebswirtschaftlich bestmögliche Umsetzung von Basel II dient deshalb der Sicherung der Wettbewerbsposition der Banken.

Dreh- und Angelpunkt von Basel II ist die systematisierte Einschätzung der Bonität von Kreditnehmern auf Basis bankinterner und/oder externer Ratings. Das Ratingurteil entscheidet in großem Umfang über die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer und die Konditionen bei der Kreditvergabe.

2. EU Ebene - Europäische Kommission und Europäisches Parlament
Um einen rechtlich bindenden Rahmen innerhalb der EU zu schaffen, wurden vom Europäischen Parlament die Bankenrichtlinie und die Kapitaladäquanzrichtlinie in der finalen Version ebenfalls im Juni 2006 verabschiedet und von der europäischen Kommission umgesetzt. Diese Richtlinien mussten bis Anfang Januar 2007 in allen Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.

3. Nationale Ebene - Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
In Deutschland sind die zur Umsetzung von Basel II verfassten EU-Richtlinien durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG), das durch mehrere Verordnungen (SolvV, GroMiKV, LiqV) sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ergänzt wird, in nationales Recht transformiert worden. Die Gesetzesänderung trat grundsätzlich am 01. Januar 2007 in Kraft.

 

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Klaus Ott

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