Umsetzung internationaler Eigenmittelstandards - Von Basel II zu Basel III
Ausgelöst durch die Finanzmarktkrise sind auf internationaler Ebene Themen der Baseler Eigenkapitalübereinkunft als auch der EU-Capital Requirements Directive (CRD) überarbeitet worden. Wesentliche Impulse kamen hierbei von diversen Treffen der G20.
In der Folge hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vor dem Hintergrund der laufenden Weiterentwicklung des Basel II-Rahmenwerks und als Reaktion auf die durch die Finanzkrise aufgedeckten Schwächen der aktuellen Regulierung das Basel II-Rahmenwerk überarbeitet und eine Reihe von Verbesserungen vorgeschlagen. Die EU-Kommission hat mehrere sogenannte "CRD-Änderungspakete" veröffentlicht und das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben sowieKonsultationen durchgeführt. In Deutschland sollen Teile der Änderungsvorschläge durch das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie umgesetzt werden.Die Finanzbranche sieht sich in der Folge mit einer nie da gewesenen Vielzahl regulatorischer Änderungen in unterschiedlichen Stadien von der Konsultation bis zur gesetzlichen Umsetzung mit wechselnden geplanten Umsetzungsterminen konfrontiert.
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