Solvency II: erhöhte Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherer

Erst- und Rückversicherer stehen angesichts der derzeit neu entwickelten aufsichtsrechtlichen Regelungen (Solvency II) in Europa vor tief greifenden Veränderungen: Sie müssen in Zukunft ihre Risikoexponierung umfassend bewerten und ihr Risikomanagement an gestiegene Anforderungen anpassen. 

Solvency II wird umfangreiche Anforderungen an die Unternehmensorganisation sowie die interne und externe Berichterstattung stellen.

Weiterentwicklung zu einem risikobasierten Aufsichtssystem
Ziel von Solvency II ist der Schutz von Versicherungsnehmern und weiterer Stakeholder vor Insolvenzen einzelner Versicherungsunternehmen. Gleichzeitig soll das Funktionieren der Versicherungsmärkte gewährleistet werden. Dazu ist die bisher primär quantitativ ausgerichtete Solvenzaufsicht (Solvency I) zu einem risikobasierten Aufsichtssystem im Sinne einer umfassenden Finanzaufsicht weiterentwickelt worden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer angemessenen und überprüfbaren Risikoorientierung von Versicherern, die neben einer risikoadäquaten Kapitalausstattung insbesondere auch die Qualität des Risikomanagements einbezieht.

Das Inkrafttreten wird für 2012 erwartet
Am 10. Juli 2007 hatte die Europäische Kommission den Rahmenrichtlinienentwurf zu Solvency II verabschiedet. Der Vorschlag nimmt 13 bestehende Richtlinien auf und ergänzt sie durch neue Solvency II-spezifische Regelungen. Am 26. Februar 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission eine überarbeitete Fassung des Richtlinienvorschlags. Die Neufassung berücksichtigt die aus der EU-Richtlinie 2007/44/EG vom 5. September 2007 resultierenden Änderungen bei den Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor sowie Änderungen aufgrund der so genannten Rom I-Verordnung (Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht).

Nachdem sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten Ende März 2009 nach schwierigen Verhandlungen auf eine neue Versicherungsaufsicht in Europa verständigt haben, hat das EU-Parlament den Richtlinienvorschlag am 22. April 2009 angenommen. Die Details von Solvency II werden erst in Durchführungsmaßnahmen (Ebene 2) festgelegt. Die Solvency II-Rahmenrichtlinie muss auf nationaler Ebene bis zum 31. Oktober 2012 umgesetzt werden.

 

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