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Solvency II: erhöhte Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherer

Erst- und Rückversicherer stehen angesichts der neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen (Solvency II) in Europa vor tief greifenden Veränderungen: Sie müssen in Zukunft ihre Risikoexponierung umfassend bewerten und ihr Risikomanagement an gestiegene Anforderungen anpassen. 

Solvency II stellt umfangreiche Anforderungen an die Unternehmensorganisation sowie an die interne und externe Berichterstattung.

Weiterentwicklung zu einem risikobasierten Aufsichtssystem
Ziel von Solvency II ist der Schutz von Versicherungsnehmern und weiterer Stakeholder vor Insolvenzen einzelner Versicherungsunternehmen. Gleichzeitig soll das Funktionieren der Versicherungsmärkte gewährleistet werden. Dazu ist die bisher primär quantitativ ausgerichtete Solvenzaufsicht (Solvency I) zu einem risikobasierten Aufsichtssystem im Sinne einer umfassenden Finanzaufsicht weiterentwickelt worden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer angemessenen und überprüfbaren Risikoorientierung von Versicherern, die neben einer risikoadäquaten Kapitalausstattung insbesondere auch die Qualität des Risikomanagements einbezieht.

Solvency II ist bis 2013 in nationales Recht umzusetzen
Im EU-Amtsblatt vom 17. Dezember 2009 ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstäigkeit (Solvency II) veröffentlicht worden. Die Richtlinie nimmt 13 bereits zuvor bestehende Richtlinien auf und ergänzt diese durch neue Solvency II-spezifische Regelungen. Darüber hinaus berücksichtigt Solvency II die aus der EU-Richtlinie 2007/44/EG vom 5. September 2007 resultierenden Änderungen bei den Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor sowie Änderungen aufgrund der so genannten Rom I-Verordnung (Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht).

Die Solvency II-Rahmenrichtlinie muss auf nationaler Ebene bis zum Jahresanfang 2013 umgesetzt werden. Die Details von Solvency II werden in Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Außerdem erarbeitet die "Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)" sogenannte Technische Standards, die die EU-Kommission bis Ende 2012 noch annehmen muss. Voraussichtlich auf der Basis eines Konzepts zur stufenweisen Umsetzung und Übergangsregelungen müssen die europäischen Versicherer die Vorschriften ab 1. Januar 2014 anwenden.

 

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