Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Warum sollten Nachhaltigkeitsinformationen geprüft werden? In der Entscheidungsfindung von Investoren und anderen Stakeholdern gewinnen Angaben zur Nachhaltigkeit an Bedeutung. Die Prüfungspraxis ist dabei unterschiedlich: Für tradierte Finanzberichterstattung besteht eine explizite gesetzliche Verpflichtung, für freiwillig veröffentlichte Nachhaltigkeitsberichte bislang nicht.
Eine freiwillige Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten hat Vorteile für die Unternehmenskommunikation, denn sie
- wirkt sich positiv auf die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsberichten aus,
- erhöht grundsätzlich die Verlässlichkeit der Berichtsangaben,
- verbessert die Kommunikation der Gesellschaft mit externen Stakeholdern,
- erlaubt eine unabhängige und dokumentierte Verifizierung der Performance,
- ermöglicht dem Unternehmen ein Benchmarking hinsichtlich Vollständigkeit und Relevanz der Berichtsinhalte im Dialog mit den Fachleuten von KPMG.
Darüber hinaus zeigt sich aus unseren bisherigen Erfahrungen, dass sich die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten auch unternehmensintern positiv auswirken kann, denn sie
- verschafft Aufmerksamkeit innerhalb des Unternehmens für die Bedeutung von Nachhaltigkeit sowie für das Management von Nachhaltigkeitsthemen und erhöht die unternehmensinterne Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsstrategie,
- führt zu einer verbesserten Integration von sozialen und umweltrelevanten Belangen in die internen Abläufe, die Entscheidungsfindung und Geschäftspolitik basierend auf Erkenntnissen und Empfehlungen im Rahmen der Prüfung,
- erhöht die Qualität, Effizienz und Effektivität von Berichts- und Überwachungssystemen für Nachhaltigkeitsinformationen, die häufig noch nicht so ausgereift sind wie entsprechende Systeme und Prozesse der Finanzberichterstattung,
- beinhaltet ein Benchmarking hinsichtlich der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen im Dialog mit den Spezialisten von KPMG.
Wie werden Nachhaltigkeitsinformationen geprüft?
Für die Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts ist es wichtig, sich zuvor mit den möglichen Prüfungsaussagen und den Prüfungsumfängen vertraut zu machen. Da die Prüfung freiwillig erfolgt, werden Gegenstand und Umfang der Prüfungshandlungen jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Prüfungsumfang kann sich auf einen Nachhaltigkeitsbericht im Ganzen oder aber auf ausgewählte Inhalte sowie auf qualitative und quantitative Informationen beziehen. Die Prüfungstiefe unterscheidet sich nach der gewünschten Prüfungsaussage: Dies kann eine prüferische Durchsicht mit begrenzter Prüfungsaussage (limited level of assurance) oder eine Prüfung mit positiver Gesamtaussage (reasonable level of assurance) sein.
Als Prüfungsstandards kommen insbesondere
- ISAE 3000 (International Standard on Assurance Engagements) der International Federation of Accountants
- AA1000 Assurance Standard (AA1000AS) von AccountAbility
- IDW PS 821 vom Institut der Wirtschaftsprüfer
zur Anwendung. Der Fokus bei Prüfungen nach dem ISAE 3000 und dem IDW PS 821 liegt auf der Richtigkeit und Vollständigkeit von Berichtsangaben. Eine Prüfung nach dem AA1000AS beinhaltet darüber hinaus eine Beurteilung hinsichtlich der Einhaltung der AccountAbility Prinzipien "Inklusivität, Wesentlichkeit und Reaktivität", wobei die Prüfung von Berichtsangaben wie bei ISAE 3000 oder IDW PS 821 optional ist.
Welcher Prüfungsstandard wird präferiert?
Entsprechend unserer globalen Studie über die Nachhaltigkeitsberichte der Global Fortune 250 veröffentlichten 2008 vierzig Prozent der untersuchten Unternehmen geprüfte Nachhaltigkeitsinformationen. Der derzeit am häufigsten angewandte Prüfungsstandard ist der ISAE 3000 (62 Prozent), gefolgt vom AA1000AS (33 Prozent). Beide Standards können auch kombiniert werden.
Simone Fischer
T +49 69 9587-3342
simonefischer@kpmg.com
Partnerin
KPMG
THE SQUAIRE
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main




