Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kriterien

"Ein verpflichtendes Regelwerk zu Form und Inhalt von Nachhaltigkeitsberichten existiert nicht", sagt Simone Fischer, Partnerin bei KPMG in Frankfurt am Main. Doch die meisten Unternehmen (77 Prozent der G 250 in 2008) orientieren sich an dem internationalen Leitfaden der Global Reporting Initiative (GRI). Die GRI ist eine unabhängige Multistakeholder-Initiative, die erstmals im Jahr 2000 einen Leitfaden für Nachhaltigkeit in der Berichterstattung veröffentlicht hat.

Die seit 2006 gültige Fassung GRI G3 legt Berichterstattungsprinzipien sowie spezifische Inhalte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Ziel der Berichterstattung ist ein ausgewogenes und vollständiges Bild der Nachhaltigkeits-Performance und des Managements ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange.

Ausgewogenes und vollständiges Bild darstellen
Um der Verschiedenartigkeit von Unternehmen gerecht zu werden, beruht der GRI G3 bei der Identifizierung von Berichtsinhalten auf Prinzipien. Dabei sind wesentliche Themen im Kontext der Nachhaltigkeit zu verstehen. Das Informationsbedürfnis von Stakeholdern ist bei der Gewichtung und Vollständigkeit der Inhalte zu berücksichtigen.

Die als wesentlich identifizierten Themen sind entsprechend den GRI G3 Prinzipien zur Qualität der Berichterstattung ausgewogen, vergleichbar, zeitnah, verlässlich und klar darzustellen. Ferner definiert der Standard Prinzipien zur Abgrenzung des Berichtsobjekts. Dies ist beispielsweise bei Nachhaltigkeitsthemen entlang der Wertschöpfungskette von Bedeutung.

Um die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu fördern, definiert der Standard auch Angaben zum Berichtsprofil, dem Managementansatz sowie einen Katalog mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren. Diese sind, sofern wesentlich und zutreffend, zu berichten.

Drei verschiedene Anwendungsebenen: Level A, B und C
GRI G3 sieht drei verschiedene Anwendungsebenen (Application Level) vor. Die höchste Ebene ist der "Application Level A", was bedeutet, dass der GRI Leitfaden in vollem Umfang, einschließlich Berichterstattung über die fünfzig Kernindikatoren, umgesetzt wurde.

Der niedrigste Level C ist für Erstanwender konzipiert und setzt die Berichterstattung über mindestens zehn Leistungsindikatoren voraus, während für das Erreichen des Zwischenlevels B über mindestens zwanzig Indikatoren zu berichten ist. Auch bezüglich der Angaben zu Berichtsprofil und Managementansatz variiert der Detaillierungsgrad je nach Anwendungsebene.

Nachhaltigkeitsinformationen zunehmend integriert
Neben einer separaten freiwilligen Berichterstattung über Nachhaltigkeit ist ein Trend zur Integration relevanter Nachhaltigkeitsinformationen in die tradierte Finanzberichterstattung zu beobachten. Im Zuge der Diskussion um Informationstransparenz von Unternehmen sprach die EU-Kommission eine Empfehlung zur Integrierung von Umweltaspekten in Jahresabschlüssen aus, die inzwischen mehrere Mitgliedsstaaten umgesetzt haben.

In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie mit dem Bilanzrechtsreformgesetz, welches zur Berichterstattung über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange verpflichtet, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind (§ 289 Abs. 3 und §315 HGB).

 

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