Ausgabe 22/2009: IDW hat ERS HFA 28 zu den Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verabschiedet
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 29. Mai 2009 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: "Übergangsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes" (IDW ERS HFA 28) verabschiedet.
Der Entwurf befasst sich mit Fragen zu den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten (Art. 67 EGHGB), zu speziellen Erleichterungsregeln (z.B. Zuführung zu Pensionsrückstellungen), zur Rückwirkung der Schwellenwerte oder zur freiwilligen, vorzeitigen Anwendung der neuen Regeln. Eine als Anlage angefügte tabellarische Übersicht führt den gesetzlich vorgesehenen erstmaligen Anwendungszeitpunkt jeder betroffenen HGB-Vorschrift auf.
Eventuelle Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge können bis zum 31. Oktober 2009 an die Geschäftsstelle des IDW gerichtet werden.
IDW ERS HFA 28 wird in Heft 7/2009 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2009 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden. Der Entwurf steht auch auf der Internetseite des IDW zum Download zur Verfügung.
