Nachhaltigkeit und REACH

Seit der Einführung der REACH-Verordnung 2007 gilt: Nur wer die von der Europäischen  Union (EU) geforderten Informationen über eine Chemikalie an die neu geschaffene EU-Chemikalienagentur ECHA (European Chemicals Agency) in Helsinki liefert, darf diese innerhalb der EU herstellen, verbreiten und anwenden.

Es wird dabei in Artikel 5 der Verordnung ausdrücklich betont, dass nichtregistrierte Chemikalien entsprechend der Devise „Ohne Daten kein Markt" verboten sind. Chemie-Hersteller, -Importeure oder -Anwender müssen daher die jeweiligen Anforderungen genau kennen, um die Anforderungen umsetzen zu können:

So kann KPMG sie unterstützen
Unsere Spezialisten unterstützen Sie unter anderem bei diesen Fragestellungen:

  • Portfolioanalyse: Wie viele und welche Stoffe Ihres Portfolios sind von einer Registrierung tatsächlich betroffen, welche sind ausgenommen?
  • Business Impact Analyse: Steht der mit REACH verbundene Aufwand für den Stoff im richtigen Verhältnis oder ist es sinnvoll, den Stoff zu ersetzen oder dessen Herstellung sogar ganz einzustellen?
  • Supply Chain Management: Ist sicher gestellt, dass Ihre Zulieferer künftig immer noch die Stoffe herstellen, die Sie von ihnen benötigen? Welche Risiken und Alternativen gibt es?
  • Beratung in Steuerfragen: Wie können die Kosten durch REACH steuerrechtlich geltend gemacht werden?
  • Beratung in IT-Lösungen: Welche IT-Lösungen können Ihren REACH-Prozess am besten unterstützen? Wie kann REACH-Compliance in Ihrem Unternehmen durchgehend umgesetzt werden?
  • Beratung und Management im Rahmen des Registrierungsprozesses: Welche Informationen benötigen Sie für die Registrierung Ihrer Stoffe? Wie gelangen Sie an diese Informationen? Wie können Sie Ihre Interessen im SIEF einbringen? Lohnt es sich, einem Konsortium beizutreten?

 

Ansprechpartner

Simone Fischer

T +49 69 9587-3342
simonefischer@kpmg.com

Partnerin
KPMG
THE SQUAIRE
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

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