Ausgabe 29/2009: EU-Kommission übernimmt IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. Juli 2009 (52. Jahrgang, L 191) wurde die folgende Verordnung bekannt gemacht, die am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt:

Verordnung (EG) Nr. 636/2009 zur Übernahme von IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Die Änderungen sind nach Artikel 2 der Verordnung spätestens mit Beginn des ersten nach dem 31. Dezember 2009 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

IFRIC 15 stellt klar, wann Verträge über die Errichtung von Immobilien unter die Regelungen des IAS 11 oder des IAS 18 fallen. Zum Anderen enthält IFRIC 15 Leitlinien, wann bei Verträgen über die Errichtung von Immobilien, die unter den Regelungsbereich von IAS 18 fallen, die Umsatzrealisation vorzunehmen ist.

IFRIC 15 wird somit in den Kreis der IFRS-Regelungen aufgenommen, die von Unternehmen, welche einen IFRS-Konzernabschluss nach den Regelungen des § 315a HGB aufstellen, zwingend zu befolgen sind.