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Orientierung am Standard schafft Steuersicherheit

Wer in Emerging Markets investiert, tut das nicht in erster Linie, um Steuervorteile auszuschöpfen, sondern um neue Märkte zu erschließen oder Produktionskosten zu senken. Es lohnt sich jedoch, bei der Investition in einen Wachstumsmarkt auch Risiken des lokalen Steuersystems genauer zu betrachten und die Vorteile von Investitionsförderprogrammen auszuloten. 

Was viele im Zuge der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise überraschte, war, wie stabil sich Markt und Finanzwesen in vielen Wachstumsmärkten präsentierten. Zwar hatten auch Staaten wie China und Indien Konjunkturdellen zu verzeichnen. Doch bleibt der Nachholbedarf in den meisten Boomländern ungebrochen.

Auch die zweite Reihe fand schnell zum Vorkrisenwachstum zurück, ist jedoch - anders als die beiden großen Volkswirtschaften - noch stärker auf Investitionskapital und Know-how aus dem Ausland angewiesen. Das schlägt sich in Förderprogrammen und Anreizsystemen nieder, mit denen sich diese Länder heute um die wieder expansionswilligen westlichen Unternehmen bemühen.

Im Spannungsfeld zwischen Öffnung und Kontrolle manövrieren
Die vielfältigen Förderprogramme sind durchaus attraktiv - dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Steuersysteme und rechtliche Rahmenbedingungen in vielen Wachstumsmärkten noch rigide sind und vergleichsweise wenig Raum für neue Spielarten der Steueroptimierung bieten.

So ist es in vielen Schwellenländern nur sehr begrenzt möglich, die Nutzung geistigen Eigentums mit Gebühren zu belegen und diese Lizenzkosten in der Ländergesellschaft als Betriebsausgaben zu deklarieren.

Wo Doppelbesteuerungsabkommen ganz fehlen oder sehr unterschiedlich ausgelegt werden, unterliegen bestimmte Einkommen, zum Beispiel aus Lizenzen, einer Doppelbesteuerung. Gleiches kann für bestimmte Aufwendungen wie Löhne und Gehälter gelten, die dann im Ergebnis nicht oder nur teilweise abzugsfähig sind.

Neue Beschränkungen am Beispiel China
Tatsächlich sind reifere Wachstumsmärkte sogar dabei, neue Beschränkungen einzuführen, um die eigene Wirtschaft zu schützen: So ist es beispielsweise eine gängige Praxis, Holdinggesellschaften in einem dritten Land einzurichten, um über sie Transaktionen zwischen dem Heimat und dem Zielmarkt abzuwickeln. Ziel dabei ist es, von Zoll- und Steuervorteilen wie günstigeren Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen oder gegebenenfalls auch Lizenzen zu profitieren.

Die reiferen Investitionsländer betrachten das heute kritisch. China sah sich beispielsweise gezwungen, Briefkastenfirmen Grenzen zu setzen, die allein dazu gegründet wurden, um von Begünstigungen bestimmter Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren oder die Besteuerung der Gewinne im Fall der Veräußerung der Anteile zu vermeiden.

In den Genuss der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Freihandelsvereinbarungen zwischen der Volksrepublik und anderen Staaten kommen heute nur noch Unternehmen, die reale Substanzen (beispielsweise einen aktiven Geschäftsbetrieb) in dem jeweils anderen Staat vorhalten und wirtschaftliche, das heißt außersteuerliche Gründe für die Zwischenschaltung der Holdinggesellschaft darlegen können.

Einfache Gesellschafts- und Finanzierungsformen senken rechtliche Risiken
Spürbar bleibt, dass es den Schwellenländern noch an Erfahrung mit komplexeren Finanzierungs- und Gesellschaftsstrukturen fehlt. Während in westlichen Industrienationen wie beispielsweise den USA, den Beneluxländern oder Frankreich unter anderem häufiger hybrides Kapital zur Finanzierung eingesetzt wird, setzt sich diese Kapitalform in weniger entwickelten Schwellenländern schwerer bis gar nicht durch.

Gleiches gilt für die Nutzung internationaler Steuerarbitragen in Übereinstimmung mit den länderspezifischen Vorschriften bei großen Investitionen. Daher werden Investitionen in diesen Ländern in der Regel mittels einfacher Finanzierungsstrukturen durchgeführt, meist in Form schlichten Eigenkapitals in Verbindung mit festverzinslichem Fremdkapital.

Rechtliche und steuerliche Risiken lassen sich so besser unter Kontrolle halten. Ferner gibt es Länder wie China, in denen Personengesellschaften oder Holdings in der Vergangenheit kaum gegründet wurden. Unternehmen sind gut beraten, dort die landesüblichen Rechtsformen zu wählen, um Komplikationen vorzubeugen.

Steuerstrukturierung im Vorfeld absichern
Wer Neues oder Ungewöhnliches wagt, wird nicht selten zur Zielscheibe für Sonderprüfungen, Sonderauflagen, Restriktionen oder negative Bescheide zur Steuererklärung, mitunter ohne weitere Klärungsmöglichkeit.

Dort, wo ein Dialog mit den Finanzbehörden möglich ist, ist er deshalb in jedem Fall früh zu suchen, um die Akzeptanz für untypische Vorgehensweisen im Vorfeld zu klären.

Die länderspezifischen Rahmenbedingungen in Betracht ziehen

Und das kann helfen, kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden: Werden bestimmte Strukturen von der Finanzverwaltung im Rahmen einer späteren Prüfung nicht anerkannt, ergeben sich häufig Strafzahlungen, die die Steuernachzahlungen mitunter sogar übersteigen.

Der Rechtsweg ist in einigen Ländern wie beispielsweise China oder Brasilien nur sehr eingeschränkt möglich. Brasilien nimmt hier eine besondere Stellung ein. Strikte Währungsbeschränkungen haben das Land zwar vergleichsweise sicher durch die Krise geführt, für westliche Investoren legt die brasilianische Nationalbank jedoch hohe Messlatten an. Jedes Darlehen muss von der Nationalbank genehmigt werden. So fallen gewinnabhängige Finanzierungen und komplexere Finanzierungsstrukturen durch das strenge Raster.

Umfangreiche und teilweise langwierige Genehmigungsverfahren bestehen in China und Indien. Für Investoren bedeutet das, die Steuerplanung eng auf die lokalen Bestimmungen zuzuschneiden und das eingeschränkte Optimierungspotenzial in die Investitionsplanung einzukalkulieren.

Die Steuerstrategie für restriktive Märkte

  • Die Finanzen auf steuerlich solide Basis stellen
  • Einfache und landesübliche Rechtsformen wählen
  • Vorgehensweisen, Finanz- und Berichtsstrukturen eng auf die Vorgaben im Zielland abstimmen
  • Umfangreiche Genehmigungs- oder Registrierungsverfahren in der Planungsphase berücksichtigen
  • Kredite und Darlehen in vertrauenswürdigen Staaten aufnehmen
  • Komplexe steuerliche und bilanzielle Konstrukte vermeiden, auch wenn sie aus der Perspektive des Heimatmarktes attraktiv erscheinen

 

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Datum: 19.10.2010 | Größe: 2137,26kB

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