Desinvestitionen im Ausland: Geschäftsabwicklung effektiv managen
Eine Geschäftsabwicklung im Ausland ist weder schnell noch einfach. Konzerne müssen lückenlos Rechenschaft ablegen können, um Sanktionen und unvorhergesehene finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Schon in den vergangenen Jahren gab es Situationen, in denen ausländische Gesellschaften in den Wachstumsmärkten liquidiert wurden - zum Beispiel im Nachgang eines M&A-Prozesses oder bei der Abwicklung eines auslaufenden Joint Ventures. Jetzt zwingt die aktuelle Wirtschaftskrise jedoch auch Unternehmen aufgrund einer finanziellen Notlage dazu, ihre Geschäftsaktivitäten im Ausland zu reduzieren oder einzufrieren.
Letzte Konsequenz: Market Exit
Manchmal bleibt als letzte Konsequenz auch nur der komplette "market exit". Bei einer solch schwerwiegenden Entscheidung lassen viele Unternehmen außer Acht, dass die Auflösung einer Auslandsgesellschaft weder ein einfacher noch ein schneller Prozess ist. Stattdessen müssen sie viel Aufmerksamkeit auf eine detaillierte und strukturierte Prozessplanung legen, um effektiv und rechtssicher ihr Ziel zu erreichen.
Eine Geschäftsauflösung betrifft viele Gesetzesbereiche - vom Arbeits- und Unternehmensrecht bis hin zu Steuerthemen und Investitionsanreizen. Unternehmen müssen zudem die Interessen und Forderungen vieler Beteiligter ausbalancieren. Dazu gehören Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und die eigenen Angestellten, aber auch diverse lokale und nationale Verwaltungs- und Regulierungsbehörden, Zoll- und Finanzämter sowie mitunter die Gewerkschaften.
Eine übereilte Schließung über Nacht, ein sogenanntes "walk away", ist weder strategisch noch finanziell eine kluge Strategie. Verletzt ein Unternehmen bei der Geschäftsauflösung im Ausland die landesrechtlichen Vorgaben, drohen schwerwiegende finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen.
Regulierungsbehörden intensivieren die Kontrolle
Regulierungsbehörden in den Wachstumsmärkten richten gerade im aktuellen Krisenumfeld ein besonderes Augenmerk auf das Verhalten ausländischer Firmen. Die Kontrollen wurden angesichts einer möglichen steigenden Zahl von Desinvestitionen intensiviert.
Chinas Regierung kündigte beispielsweise bereits an, Gesetzesverstöße bei Geschäftsauflösungen konsequent zu ahnden und diskutierte öffentlich die Möglichkeit einer internationalen Strafverfolgung im Ausland. Der Sanktionskatalog des Regimes in Peking erstreckt sich von empfindlichen Geld- und Haftstrafen bis hin zu einer dauerhaften Verweigerung der Einreise und Geschäftstätigkeit von Firmen und ihren Angestellten in China.
Wichtig: Lückenlose Rechenschaft
Umso wichtiger ist es für die Unternehmen, über die Geschäftsauflösung lückenlos Rechenschaft ablegen zu können. Meist sind die Vorschriften im Unternehmensrecht des jeweiligen Landes definiert. Die Konzerne müssen sich nicht nur an vorgegebene Fristen zur Einleitung und Abwicklung der Liquidierung halten. An mehreren Stellen im laufenden Prozess müssen sie auch Prüfungsberichte über ihre Wirtschafts- und Finanzlage aufstellen.
Solch ein "liquidation audit" ist zum Beispiel dann als Argumentationsbasis gefragt, wenn der Antrag zur Geschäftsaufgabe von den örtlichen Verwaltungsbehörden genehmigt werden muss.
Vielfach schreibt das Unternehmensrecht nach Abschluss der Liquidierung einen erneuten Prüfungsbericht vor. Er soll darüber Rechenschaft ablegen, ob das Unternehmen alle Unternehmenswerte, ausstehenden Abgaben und Geschäftsverpflichtungen vollständig und ordnungsgemäß abgewickelt hat.
Lesen Sie, wie Sie die Rückzahlung von Steuerrabatten und Investitionszuschüssen vermeiden.
Lesen Sie, welche Liquidierungshürden zu beachten sind.
Die akuten Zeiten der Wirtschaftskrise liegen hinter uns. Die neue KPMG-Publikation analysiert die Auswirkungen und die daraus resultierenden Entwicklungen, mit denen sich Unternehmen im Auslandsgeschäft konfrontiert sehen.
Datum: 19.10.2010 | Größe: 2137,26kB
Michael Salcher
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