Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung: Nachhaltige Unternehmensführung entscheidend
Die Diskussion über die angemessene Vergütung von Vorstandsmitgliedern dauert sowohl in Deutschland als auch international an. Mitursächlich für die Wirtschaftskrise waren laut Gesetzgeber fehlerhafte Verhaltensanreize, die von kurzfristig ausgerichteten Vergütungsinstrumenten ausgehen können. Diesen soll das neue Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) entgegenwirken.
Ziel des Gesetzes ist es, die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder im Sinne einer nachhaltigen, langfristig ausgerichteten Unternehmensführung zu beeinflussen. Das VorstAG (PDF, 48 KB) ist am 5. August 2009 in Kraft getreten.Der Gesetzgeber konkretisiert und stärkt zugleich die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats, der die Ausgestaltung der Vergütung im Einzelnen regelt. Schließlich soll die Transparenz der Vergütungsvereinbarung für die Aktionäre und die Öffentlichkeit verbessert werden.
Neue Ausgestaltung der Vergütung
Durch das VorstAG rückt die Angemessenheit der Vergütung in Aktiengesellschaften stärker in den Blickpunkt. Die Vergütung muss sich künftig explizit auch an den Leistungen des Vorstands orientieren.
Die übliche Vergütung darf nicht ohne besondere Gründe überstiegen werden. Die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Gesellschaften ist zusätzlich an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung auszurichten. Die variablen Vergütungsanteile sollen auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage basieren.
Möglichkeit der Begrenzung
Der Aufsichtsrat kann nur noch als Plenum über die konkrete individuelle Vergütung jedes Vorstandsmitglieds entscheiden. Für außerordentliche Entwicklungen soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für variable Bezüge vereinbaren.
Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens soll die Vergütung von Vorständen auf ein angemessenes Maß herabgesetzt werden.
Auch die Hauptversammlung kann über das Vergütungssystem beraten und Beschlüsse fassen. Sie sind jedoch für den Aufsichtsrat nicht rechtlich bindend.
Überprüfung der bestehenden Vergütungssysteme
Die KPMG-Publikation Auf einen Blick: Die neue Vorstandsvergütung (PDF, 0.3 MB) bietet einen Überblick über die Regelungen des VorstAG und unterstützt Unternehmen bei
- der Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung bestehender Vergütungssysteme,
- der Gestaltung und Implementierung neuer Vergütungssysteme,
- einzelnen Fragen zur Anwendung des VorstAG.
Auf einen Blick: Die neue Vorstandsvergütung
Mitursächlich für die Wirtschaftskrise war laut Gesetzgeber, dass sich die bisherige Vergütung der Vorstandsmitglieder am kurzfristigen Unternehmenserfolg orientierte. Dem soll das neue Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) entgegenwirken, das auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung setzt.
Datum: 01.07.2009 | Größe: 303,01kB
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Dr. Oliver Beyhs
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