Ausgabe 40/2009: DSR veröffentlicht Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsänderungs-standards Nr. 5 (E-DRÄS 5)
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 11. September 2009 einen Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsänderungsstandards Nr. 5 (E-DRÄS 5) veröffentlicht. DRÄS 5 soll dem Anpassungsbedarf einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen Rechnung tragen, der durch die Verabschiedung und Verkündung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in diesem Jahr entstanden ist.
E-DRÄS 5 enthält Vorschläge zur Anpassung der Standards zum Lagebericht an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Änderungsvorschläge beziehen sich auf die folgenden Standards:
- DRS 5 Risikoberichterstattung,
- DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen,
- DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen,
- DRS 15 Lageberichterstattung sowie
- DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht.
Stellungnahmen zum E-DRÄS 5 können bis zum 23. Oktober 2009 beim DRSC eingereicht werden.
