Ausgabe 2/2010: DSR verabschiedet DRÄS 4
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. Januar 2010 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards DRÄS 4 verabschiedet, mit dem verschiedene Rechnungslegungsstandards den geänderten Regelungen des BilMoG angepasst werden.
Der Änderungsstandard DRÄS 4 beinhaltet ausschließlich redaktionelle Änderungen zu den nachfolgenden Rechnungslegungsstandards:
- DRS 2 Kapitalflussrechnung
- DRS 2-10 Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten
- DRS 2-20 Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen
- DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss; in einer zweiten Phase soll eine umfassende Überarbeitung erfolgen, die den Gegenstand auf die Aufstellungspflicht von Konzernabschlüssen und die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erweitern wird
- DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis
- DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
- DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss
- DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss; der DSR plant eine umfassende Neu-Bearbeitung dieses Standards
- DRS 11 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen
- DRS 12 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens; in einer zweiten Phase erfolgt die umfassende Überarbeitung
- DRS 14 Währungsumrechnung
Der der Verabschiedung durch den DSR zugrunde liegende Entwurf des Änderungsstandards steht auf der Website des DRSC zum Download zur Verfügung. In der Sitzung vom 5. Januar 2010 beschlossene geringfügige Anpassungen insbesondere redaktioneller aber auch inhaltlicher Art sind in dem Entwurf noch nicht berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass die GoB-Vermutung nach § 342 Abs. 2 HGB für die Standards erst mit der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger gilt. Wann diese Veröffentlichung erfolgen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.




