Ausgabe 03/2010: DSR verabschiedet DRÄS 5

In seiner öffentlichen Sitzung am 5. Januar 2010 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards DRÄS 5 verabschiedet. Ziel ist eine Anpassung bestehender Standards an die geänderten Regelungen des BilMoG.

Der Änderungsstandard DRÄS 5 beinhaltet eine Überarbeitung des Rechnungslegungstandards DRS 15 - Lageberichterstattung, in den der DRS 15a - Übernahmerechtliche Angaben eingearbeitet wurde. DRS 15a wird aufgehoben. Des Weiteren ergänzt DRÄS 5 den DRS 15 insbesondere um Anforderungen zur Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und zu Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sowie der Berichterstattung zum rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll System und Risiko Management System.

Die bisher geforderte Trennung der Darstellung von Risikobericht und Prognosebericht wurde aufgehoben. Die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung kann zukünftig in einem zusammengefassten Chancen- und Risikobericht erfolgen. Die Rechnungslegungsstandards DRS 5 sowie DRS 5-10 und 5-20 wurden um entsprechende Änderungen angepasst.

Eine verpflichtende Anwendung ist für Konzernlageberichte, die nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre betreffen, vorgesehen. Eine vorzeitige Anwendung des DRÄS 5, d.h. des geänderten DRS 15, ist zulässig.

Der der Verabschiedung durch den DSR zugrunde liegende Entwurf des Änderungsstandards steht auf der Website des DRSC zum Download zur Verfügung. In der Sitzung vom 5. Januar 2010 beschlossene geringfügige Anpassungen insbesondere redaktioneller aber auch inhaltlicher Art sind im Entwurf bisher nicht berücksichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass die GoB-Vermutung nach § 342 Abs. 2 HGB für die Standards erst mit der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger gilt. Wann diese Veröffentlichung erfolgen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

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