Audit Firm Rotation 2010
Gelistete Unternehmen und Finanzinstitute in der Türkei müssen spätestens nach sieben Jahren ununterbrochener Prüfung mit einem Wirtschaftsprüfer eine Audit Firm Rotation durchführen.
Anders als in vielen anderen Ländern, wo die Person des Wirtschaftsprüfers rotieren muss, ist in der Türkei ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefordert. Grundlage dafür sind die Regularien der Börsenbeziehungsweise Finanzaufsichtsbehörden. Dieser Zeitpunkt ist nun in der Türkei zum ersten Mal seit Bestehen der Regelung erreicht. Eine Reihe türkischer und deutscher Unternehmen vor Ort sind davon betroffen und schreiben ihre Jahresabschlussprüfung für 2010 in der Türkei aus.
Bedeutung für ausländische Konzerne
Die Rotation soll die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleisten. Zugleich ist sie auch darauf ausgelegt, die Qualität und Leistung des Wirtschaftsprüfers zu steigern. Diese Regelung ist insbesondere für die vielen ausländischen Konzerne von Bedeutung, die mit Tochtergesellschaften auf dem Wachstumsmarkt Türkei aktiv sind und ein Prüfungsteam mit länderübergreifender Erfahrung und internationalem Fachwissen benötigen.
Zusammenschluss der KPMG Europe LLP
Für KPMG kommt die erstmalige Audit Firm Rotation in der Türkei zu einem strategisch wichtigen Zeitpunkt: Mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 trat KPMG in der Türkei dem europäischen Zusammenschluss der KPMG Europe LLP bei. Der Verbund mit starken europäischen Partnern bietet der Konzerngesellschaft nun einen strategischen Vorteil bei ihrem Angebot einer leistungsfähigen und international erfahrenen Wirtschaftsprüfung für international tätige türkische Unternehmen beziehungsweise deutsche Unternehmen in der Türkei.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei senkt Steuersätze und schafft mehr Planungssicherheit für Unternehmen.
Das türkische Handelsrecht ("Turkish Commercial Code" - TCC) wird grundlegend überarbeitet, um es stärker mit internationalen Standards und den Anforderungen des EU-Rechts zu harmonisieren.
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