Die Liberalisierung des Messwesens geht voran - intelligente Stromzähler für Verbraucher
Einsparung von Energie, Schaffung von Transparenz und Steuerung des Verbraucherverhaltens - die Energieeffizienzrichtlinie hat dies als Ziele der nationalen Energiepolitik der EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Zur Umsetzung der EU-Richtungsentscheidungen hat die Bundesregierung das integrierte Energie- und Klimaprogramm auf dem Weg gebracht, das neben der Öffnung des Markts für Messdienstleistungen die Einführung intelligenter Messverfahren für den Stromverbrauch vorsieht.
Der neue Regulierungsrahmen ermöglicht den Verbrauchern, Unternehmen ihrer Wahl mit dem Messstellenbetrieb sowie mit der Messung ihres Energieverbrauchs zu beauftragen. Darüber hinaus sind die Messstellenbetreiber seit dem 01.01.2010 zum Einsatz intelligenter Zähler bei Neubauten und größeren Renovierungen verpflichtet. Bei bestehenden Messeinrichtungen müssen sie ein Angebot zum Einbau intelligenter Zähler unterbreiten, das der Anschlussnutzer ablehnen kann.
Zur Umsetzung der neuen Regeln müssen die Netzbetreiber ab dem 01.04.2010 einen elektronischen Datenaustausch in einheitlichem Format ermöglichen. Wenn die Endverbraucher es wünschen, müssen die Energieversorger künftig den Verbrauch unterjährig abrechnen. Ab dem 30.12.2010 sind die Versorger außerdem verpflichtet, Sondertarife anzubieten, die einen Anreiz zum Energiesparen oder zur Steuerung des individuellen Energieverbrauchs setzen.
Ein neuer Markt mit neuen Akteuren
Durch die Liberalisierung des Messwesens ergibt sich künftig eine veränderte Marktstruktur mit neuen Akteuren. Den expliziten Wunsch des Netzanschlussnutzers vorausgesetzt, wird eine zusätzliche Kommunikationsschnittstelle zwischen dem Endverbraucher und dem Energielieferanten geschaffen.
Werden der Messstellenbetrieb beziehungsweise das Messwesen nicht einem Dritten in Auftrag gegeben, verbleiben sie per Gesetz im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers. Als Grund- und Rückfalldienstleister ist er formal weiterhin zur Verwaltung der Zählpunkte und für die Übermittlung der abrechnungsrelevanten Daten an den Netznutzer (Energielieferant) verpflichtet. Allerdings besteht für den Netzbetreiber keine Verpflichtung, Inkassoleistungen für einen anderen Messstellenbetreiber beziehungsweise Messdienstleister zu erbringen.
Strategische und operative Implikationen für die Versorgungsunternehmen
Die Liberalisierung des Messwesens und die Verpflichtung zum Einsatz intelligenter Zähler setzen die Verbundunternehmen mit Sparte Netz unter Handlungsdruck. Im Hinblick auf die unvermeidbaren Kosten für den Einsatz intelligenter Zähler bei Netzkunden, die sich nicht für einen Dritten als Messstellenbetreiber entscheiden, sowie für die Überbrückung von Ausfällen beauftragter Messstellenbetreiber sind sie gefordert, ihre Marktstrategie unter den neuen Rahmenbedingungen klar zu definieren.
In jedem Fall ergeben sich für die Energieversorger wesentliche Veränderungen in Kerngeschäftsprozessen wie Ablesung, Abrechnung und Forderungsmanagement. Dies wird eine Neugestaltung der IT- und Prozesslandschaft erfordern.
Ansprechpartner
Olaf Köppe
Partner, Energy & Natural Resources
KPMG
Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin
T +49 30 2068-1149 | okoeppe@kpmg.com
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