Solvency II: unser Drei-Säulen-Modell

KPMG hat das Solvency II-Projekt der Europäischen Kommission von Beginn an unterstützt. So haben wir im Auftrag der Europäischen Kommission eine Studie zur möglichen strukturellen Ausgestaltung von Solvency II erstellt.

Um dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen in den Finanzsektoren gerecht zu werden ("Level playing field"), hat KPMG analog zum Basel II-Ansatz beziehungsweise den aufsichtsrechtlichen Regelungen aus dem Bankenbereich ein Drei-Säulen-Modell vorgeschlagen.

Grafik: Das Drei-Säulen-Modell zu Solvency II (JPG, 87 KB) 
  • Säule 1 betrifft quantitative Regelungen zur Berechnung des aufsichtsrechtlichen Mindestkapitals (Minimum Capital Requirement) und des notwendigen Solvenzkapitals (Solvency Capital Requirement). Derzeit werden die Anforderungen an unternehmensindividuelle interne und standardisierte Risikomodelle sowie die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Anwendung auf europäischer Ebene ausgearbeitet.
  • Säule 2 beinhaltet primär qualitative Anforderungen an das Risikomanagement. Dadurch soll eine durchgängige Risiko- und Solvenzsteuerung in (Rück-)Versicherungsunternehmen gefördert werden. Quantitative Risikomodelle greifen dann zu kurz, wenn quantitative Risikoinformationen nicht in die Entscheidungsprozesse in Versicherungsunternehmen einfließen. Vor diesem Hintergrund umfasst die Säule 2 unter anderem Anforderungen an interne Modelle, an Risikostrategien und Risikolimitierungssysteme sowie an Prozess- und Dokumentationsanforderungen.
  • Säule 3 enthält erweiterte Offenlegungsvorschriften zur Förderung von Markttransparenz und Marktdisziplin. Dabei wird eine enge Verzahnung mit den Arbeiten des International Accounting Standards Board (IASB) angestrebt. Die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) hat auf diesem Gebiet bereits einige Vorarbeit geleistet.

Nicht zu unterschätzender Umstellungsaufwand
Solvency II wird sowohl auf Einzelunternehmens- wie auch auf Gruppenebene tiefgreifenden Auswirkungen in Versicherungsunternehmen haben. Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform und Unternehmensgröße gehen wir davon aus, dass die aufsichtsrechtlichen Regelungen ein deutlicher Treiber in Richtung einer integrierten Risiko-/Renditesteuerung sein werden.

Aufgrund der damit verbundenen Vielschichtigkeit darf der Umstellungsaufwand und -zeitraum nicht unterschätzt werden, denn auch mit zum Teil erheblichen Anpassungen der IT-Systeme und der Risikoarchitektur (PDF, 155 KB) dürfte zu rechnen sein. Deshalb sollten sich Versicherungsunternehmen bereits heute auf die anstehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen vorbereiten und dabei auch die Entwicklungen bei den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) (PDF, 62 KB) berücksichtigen.

 

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