Ausgabe 8/2010: DRÄS 4 und DRÄS 5 bekannt gemacht

Im Bundesanzeiger Nr. 27 vom 18. Februar 2010 (Beilage 27a) sind der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 4 (DRÄS 4) zu Anpassungen in den Standards nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 5 (DRÄS 5) zur Lageberichterstattung durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Der Änderungsstandard DRÄS 4 beinhaltet ausschließlich redaktionelle Änderungen zu diversen Rechnungslegungsstandards. Der Änderungsstandard DRÄS 5 enthält eine Überarbeitung des Rechnungslegungstandards DRS 15 - Lageberichterstattung, inklusive der Einarbeitung der bisher in DRS 15a - Übernahmerechtliche Angaben enthaltenen Vorgaben sowie eine Anpassung der Rechnungslegungsstandards DRS 5, DRS 5-10 und DRS 5-20. 

 

Diese Seite bookmarken bei: