Ausgabe 12/2010: EU-Kommission übernimmt Änderung von IFRS 2 sowie die "Verbesserungen an den IFRS"
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 24. März 2010 (53. Jahrgang, L 77) wurden folgende Verordnungen bekanntgemacht, die am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten:
- Verordnung (EG) Nr. 243/2010 zur Übernahme der im April 2009 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten jährlichen „Verbesserungen an den IFRS". Die „Verbesserungen an den IFRS" zielen darauf ab, die internationalen Rechnungslegungsstandards zu straffen und deren Verständnis zu erleichtern. Bei den meisten Änderungen handelt es sich um Klarstellungen oder Korrekturen von vorhandenen IFRS bzw. Änderungen, die sich aus zuvor an den IFRS vorgenommenen Modifikationen ergeben. Die Änderungen an IFRS 8, IAS 17, IAS 36 und IAS 39 beinhalten Änderungen der bestehenden Anforderungen oder zusätzliche Leitlinien zur Umsetzung dieser Anforderungen. Die "Verbesserungen an den IFRS" sind verpflichtend anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten nach dem 31. Dezember 2009 beginnenden Geschäftsjahres.
- Verordnung (EG) Nr. 244/2010 zur Übernahme der vom IASB am 18. Juni 2009 veröffentlichten Änderungen von IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung". Die vorgenommene Änderung klärt die Bilanzierungsmethode für anteilsbasierte Vergütungen, bei denen ein Lieferant von Waren oder Dienstleistungen bar bezahlt wird und die Verpflichtung zum Barausgleich bei einem anderen Unternehmen der Gruppe liegt (anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich durch ein Unternehmen der Gruppe). Die Änderungen des IFRS 2 sind spätestens mit Beginn des ersten nach dem 31. Dezember 2009 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Mit dem Inkrafttreten der oben genannten Verordnungen werden die aufgeführten Änderungen für Unternehmen verpflichtend, die unter die sogenannte IAS-Verordnung der EU fallen oder die nach § 315a Abs. 2 oder 3 HGB einen IFRS-Konzernabschluss aufstellen.




