KPMG-Studie: Betriebliche Altersversorgung zur Bekämpfung der Altersarmut gewinnt an Bedeutung

Rentenexperten gehen davon aus, dass sich fast jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland im Alter deutlich einschränken muss. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) spielt bei der Verringerung des Risikos einer zunehmenden Altersarmut eine zentrale Rolle. Die Verantwortung liegt nun bei den Arbeitgebern, entsprechende Vorsorgesysteme anzubieten.

Die Unternehmen in Deutschland haben die zentrale Rolle der bAV innerhalb der Systeme zur sozialen Sicherheit erkannt. Das hat eine KPMG-Umfrage unter 150 Unternehmen zum Thema betriebliche Altersvorsorge ergeben (PDF, 0.3 MB). Demnach schätzen über 60 Prozent der Befragten den Stellenwert der bAV als Vergütungsbestandteil als wichtig ein. Darüber hinaus sind 75 Prozent der Meinung, dass die Bedeutung der bAV in Zukunft deutlich steigen wird.

Rein arbeitgeberfinanzierte bAV reicht nicht aus
Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen zur Bereitstellung geeigneter Vehikel für eine Eigenvorsorge der Mitarbeiter (sog. "Entgeltumwandlung"). Auf diese Weise soll es Mitarbeitern ermöglicht werden, aus ihrem Entgelt einen Betrag von bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) in betriebliche Altersversorgung umzuwandeln (dies sind im Jahr 2010 2.640 Euro).

Fast 70 Prozent der befragten Unternehmen bieten über das gesetzlich geforderte Maß hinaus eine weitergehende Möglichkeit zur Eigenvorsorge an. Je nach Branche sind das zwischen 50 und 80 Prozent der Unternehmen. Allerdings hängt das Angebot zur Entgeltumwandlung von der Unternehmensgröße ab: Nahezu alle größeren Unternehmen sehen diese Möglichkeit vor, bei kleineren Unternehmen sind es lediglich 40 Prozent.

Eigenvorsorge der Mitarbeiter muss gestärkt werden
Es fällt auf, dass diese Möglichkeit der zusätzlichen Entgeltumwandlung von den Mitarbeitern nur sehr begrenzt genutzt wird. Über 70 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass maximal 40 Prozent ihrer Mitarbeiter von einem erweiterten Angebot der Eigenvorsorge Gebrauch machen.

Betriebliche Versorgungsprogramme definieren sich heute zumeist über den Beitrag, den der Arbeitgeber hierfür erbringt. KPMG hat daher die Beiträge, die von den befragten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, erfasst. Sofern Versorgungssysteme leistungsorientiert ausgestaltet sind, hat KPMG auf Basis versicherungsmathematischer Methoden den Beitrag ermittelt, der eine identische Leistung finanziert.

Beitragsniveau nicht ausreichend
"Zusammenfassend", so Susanne Jungblut, Partner im Bereich Pensions bei KPMG, "lässt sich sagen, dass die Unternehmen die wesentliche Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung für die soziale Sicherheit im Alter erkannt haben. Doch das durchschnittliche Beitragsniveau reicht grundsätzlich nicht aus, eine angemessene Absicherung im Alter zu gewährleisten. Um ein ausreichendes Versorgungsniveau zu erreichen, sind die Mitarbeiter gefordert, die Entgeltumwandlungsangebote der Arbeitgeber stärker anzunehmen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist eine Beteiligungsquote von 100 Prozent erforderlich."

Marc Heine, ebenfalls Partner im Bereich Pensions bei KPMG, ergänzt: "Mittel- bis langfristig kann erwartet werden, dass aufgrund des internationaler werdenden Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt, der demografischen Entwicklung und des damit einhergehenden Fachkräftemangels das Beitragsniveau der betrieblichen Altersversorgung für bestimmte Arbeitnehmergruppen steigen wird."

Hier können Sie die vollständige Studie herunterladen (PDF, 0.3 MB)

 

Ansprechpartner

Susanne Jungblut

Partnerin

KPMG
Ganghoferstraße 29
80339 München

T +49 89 9282-1066 | sjungblut@kpmg.com

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