Ausgabe 14/2010: IDW RS HFA 21 verabschiedet

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 29. April 2010 veröffentlicht, dass der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 11. März 2010 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW RS HFA 21) verabschiedet hat.

Eine wesentliche Neuerung gegenüber der Vorgängerverlautbarung (IDW Stellungnahme HFA 4/1995) besteht darin, dass für die Ertragsrealisierung nicht mehr die Vereinnahmung der Spenden maßgeblich ist, sondern deren satzungsgemäße Verwendung. Spenden sind demnach bei Zufluss zunächst ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen und in einem gesonderten Passivposten „Noch nicht verbrauchte Spendenmittel" nach dem Eigenkapital auszuweisen. Die ertragswirksame Auflösung dieses Postens hat dann korrespondierend zu dem durch die Verwendung der Spenden entstehenden Aufwand zu erfolgen und ist als „Ertrag aus Spendenverbrauch" auszuweisen.

Eine weitere Neuerung ergibt sich für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung: Nach IDW RS HFA 21 wird nunmehr die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens empfohlen, da es den Informationsbedürfnissen der Spender in Bezug auf die satzungsgemäße Verwendung der Spenden i.d.R. besser Rechnung trägt.

IDW RS HFA 21 wird in den IDW Fachnachrichten Heft 5/2010, S. 201ff und im WPg Supplement 2/2010 veröffentlicht werden.

 

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