Ausgabe 20/2010: EU-Kommission übernimmt Änderungen an IFRS 1

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 24. Juni 2010 (53. Jahrgang, L 157) wurde die folgende Verordnung bekannt gemacht, die am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt: 
 
Verordnung (EG) Nr. 550/2010 zur Übernahme der vom International Accounting Standards Board (IASB) am 23. Juli 2009 veröffentlichten Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards.

Die Änderungen betreffen die retrospektive Anwendung von IFRS in besonderen Situationen und sollen sicherstellen, dass Unternehmen bei der Umstellung auf IFRS keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen.

Konkret befreien die Änderungen

  • Unternehmen der Öl- und Gas-Industrie, die unter nationalen Rechnungslegungsvorschriften Explorations- und Entwicklungskosten für Objekte in der Entwicklungs- oder Produktionsphase in einer geographischen Region zusammengefasst in cost centern erfasst haben, von der vollständigen retrospektiven Anwendung der IFRS auf die betreffenden Öl- und Gas-Vermögenswerte, und
  • Unternehmen mit bestehenden Leasing-Verträgen von der Neubeurteilung dieser Verträge im Hinblick auf deren Klassifizierung gemäß IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", falls zu einem früheren Bilanzstichtag bereits eine Beurteilung nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften erfolgte, die den Regelungen des IFRIC 4 vergleichbar sind.

Die Änderungen des IFRS 1 sind spätestens mit Beginn des ersten nach dem 31. Dezember 2009 beginnenden Geschäftsjahres verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Die Änderungen an IFRS 1 sind mit dem Endorsment von Unternehmen, die einen IFRS-Konzernabschluss nach § 315a HGB aufstellen, zwingend anzuwenden.
 

 

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