Ausgabe 22/2010: IDW ERS HFA 38 veröffentlicht sowie Überarbeitung der IDW RS HFA 4 und IDW RS HFA 11 verabschiedet
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 23. Juni 2010 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 38) verabschiedet. Der Entwurf ersetzt die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 3/1997: Zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit, erweitert um die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gem. § 246 Abs. 3 HGB gesetzlich geregelte Ansatzstetigkeit. Zudem wurden Regelungen zur Stetigkeit von Altersversorgungsverpflichtungen und hier insbesondere Altzusagen und mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen gem. Artikel 28 Abs. 1 EGHGB aufgenommen.
Es ist vorgesehen, diesen Abschnitt nach endgültiger Verabschiedung in den IDW RS HFA 30: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen umzugliedern.
Der Entwurf des IDW ERS HFA 38 steht zum Download auf der IDW Website zur Verfügung. Schriftliche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf können bis zum 28.01.2011 abgegeben werden.
Zudem hat der HFA des IDW am 23. Juni 2010 überarbeitete Fassungen der IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen (IDW RS HFA 4) sowie Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW RS HFA 11) verabschiedet. Die Anpassungen war aufgrund der Änderungen des Handelsgesetzbuches durch das BilMoG notwendig geworden.
Die Neufassungen der beiden Stellungnahmen werden in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt. Die Mitteilung ist unter folgendem Link abrufbar.




