Ausgabe 23/2010: IDW RS HFA 31 verabschiedet

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 23. Juni 2010 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31) verabschiedet.

Der Standard wurde an die geänderte Rechtslage aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angepasst. Er behandelt die Aktivierung von Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 und 3 HGB n.F. und geht auf den Zeitraum der Herstellung, die Abgrenzung von Pflicht- und Wahlrechtsbestandteilen, die Eliminierung von Leerkosten, den Umfang einzurechnender Abschreibungen, die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen und die Behandlung von Zöllen und Verbrauchsteuern ein.

IDW RS HFA 31 ersetzt die IDW Stellungnahme des HFA 5/1991: Zur Aktivierung von Herstellungskosten und wird in Heft 7/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden.

 

Diese Seite bookmarken bei: