Ausgabe 26/2010: EU-Kommission übernimmt Änderungen an IFRS 1 und IFRS 7
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 1. Juli 2010 (53. Jahrgang, L166) wurde die folgende Verordnung bekannt gemacht, die am dritten Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt:
Verordnung (EG) Nr. 574/2010 zur Übernahme der vom International Accounting Standards Board (IASB) am 28. Januar 2010 veröffentlichten Änderungen an IFRS 1 Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7 und Änderungen an IFRS 7 Finanzstrumente: Angaben.
Die Änderung an IFRS 1 ermöglicht nun auch Unternehmen, die erstmalig IFRS anwenden, die Befreiung von Vergleichsangaben für die Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und für das Liquiditätsrisiko in Anspruch zu nehmen. Diese Befreiungen sieht IFRS 7 in Fällen vor, in denen die Vergleichsperioden vor dem 31. Dezember 2009 enden.
Die Änderungen an IFRS 1 und an IFRS 7 sind spätestens mit Beginn des ersten nach dem 30. Juni 2010 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Die nunmehr in das euoropäische Recht aufgenommenen Änderungen an IFRS 1 und IFRS 7 sind von Unternehmen, die einen IFRS-Konzernabschluss nach § 315a HGB aufstellen, zwingend anzuwenden.




