Ausgabe 28/2010: Neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex bekanntgemacht

Im elektronischen Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz ist mit Datum vom 2. Juli 2010 die Bekanntmachung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung von 26. Mai 2010 veröffentlicht worden.

Der Kodex enthält neue Empfehlungen, durch die insbesondere der Anteil von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten erhöht werden sollen. Daneben soll auch der Vorstand auf Vielfalt achten und bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen eine stärkere Berücksichtigung von Frauen anstreben.

In Bezug auf die Professionalisierung von Aufsichtsräten ist bei der Zusammensetzung darauf zu achten, dass seine Mitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger unterliegen die Kodex-Änderungen - soweit es sich um "Sollbestimmungen" handelt - der Erklärungspflicht des § 161 AktG. Der Deutschen Corporate Governance Kodex steht hier zum Download zur Verfügung.

 

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