Ausgabe 29/2010: EU-Kommission übernimmt IAS 24 (2009) sowie Änderungen an IFRS 8 und IFRIC 14
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Juli 2010 (53. Jahrgang, L186) wurden die folgenden Verordnungen bekannt gemacht, die am dritten Tag nach Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten:
Verordnung (EG) Nr. 632/2010 zur Übernahme der vom International Accounting Standards Board (IASB) am 4. November 2009 veröffentlichten überarbeiteten Fassung des IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen sowie zur Übernahme der erforderlichen Folgeänderungen an IFRS 8: Geschäftssegmente.
Verordnung (EG) Nr. 633/2010 zur Übernahme der vom IASB am 15. November 2009 veröffentlichten Änderungen an IFRIC 14: Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung.
Die überarbeitete Fassung des IAS 24 soll die Definition von nahe stehenden Unternehmen und Person verdeutlichen und Unternehmen, die öffentlichen Stellen nahe stehen, von bestimmten Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen befreien. Die Änderungen an IFRS 8 betreffen Folgeänderungen aus der Übernahme des IAS 24 bezogen auf die Angabepflicht bei wesentlichen staatlichen Kunden.
Die Änderungen an IFRIC 14 sind in den seltenen Fällen relevant, in denen ein Unternehmen Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt und Beitragsvorauszahlungen leistet, um diese Mindestdotierungsverpflichtungen zu erfüllen.
Die überarbeitete Fassung des IAS 24 sowie die Änderungen an IFRS 8 und an IFRIC 14 sind spätestens mit Beginn des ersten nach dem 31. Dezember 2010 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.
Die in das europäische Recht aufgenommene überarbeitete Fasssung des IAS 24 sowie die Änderungen an IFRS 8 und IFRIC 14 sind von Unternehmen, die einen IFRS-Konzernabschluss nach § 315a HGB aufstellen, zwingend anzuwenden.




