Lageänderung in China: Steuerrundschreiben mit weitreichender Bedeutung
Für ausländische Unternehmen, die in China agieren, ist die Strukturierung ihrer Investitionen ein Thema von höchster Wichtigkeit, vor allem in Bezug auf die Optimierung ihrer steuerlichen Aufstellung am Auslandsstandort. Doch das bewährte System, Investitionen in China über eine oder mehrere internationale Holdinggesellschaften zu tätigen, gerät aktuell verstärkt in den Fokus von Finanzbehörden in der Volksrepublik.
Anerkennung von Holding-Gesellschaften enger definiert
Im Laufe der vergangenen Monate wurde durch chinesische Steuerbehörden eine Reihen von Maßnahmen implementiert, die den Kriterienkatalog für die Anerkennung von Holding-Gesellschaften aus steuerlich begünstigten Drittländern in der Volksrepublik China deutlich enger definieren. Diese zielen darauf ab, Investitionsstrukturen ohne ausreichende Substanz einzuschränken.
Einige ausgewählte Maßnahmen werden in diesem Newsletter näher behandelt und werden zusätzlich ausführlich in der aktuellen Ausgabe der KPMG-Tax-Broschüre "PRC Non-Resident Enterprises Tax Series - Beneficial Ownership & Indirect Disposals" (PDF, 0.3 MB) analysiert. Dazu gehören die von der State Administration of Taxation (SAT) herausgegebenen Rundschreiben ("Circulars") 601 und 698, die für ausländische Investoren besonders weitreichende Implikationen haben.
Im Rundschreiben 601 werden hierbei die Kriterien definiert, die bei der Prüfung des Status als "Beneficial Owner" zur Anwendung kommen. Dieser Status ist Voraussetzung für die bevorzugte steuerliche Behandlung von aus der chinesischen Tochterfirma erhaltene Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit reduzierter Quellensteuersätze nach einem Doppelbesteuerungsabkommen. Das Rundschreiben 601 ist konsistent mit den Auffassungen der OECD Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen und übernimmt bestimmte juristische Interpretationen aus dem Ausland.
Das Rundschreiben 698 findet vor allem in Bezug auf die indirekte Veräußerung von Anteilen eines Tochterunternehmens in China (Offshore Disposal) Anwendung, die hiernach möglicherweise in einer Meldepflicht gegenüber den chinesischen Steuerbehörden resultiert. Das Schreiben ergeht in Anwendung der allgemeinen Vorschrift zur Vermeidung steuerlich missbräuchlicher Gestaltungen, die seit 1. Januar 2008 mit dem neuen Körperschaftsteuergesetz eingeführt wurde.
In diesem Bereich ist ein aktives Vorgehen für internationale Investoren unerlässlich. Investitionen müssen klar strukturiert werden. Dabei ist auf eine ausreichende Substanz zu achten, um das Risiko hoher Nachforderungen von vornherein einzuschränken.
"Circular 601": Veränderte Anforderungen an den "Beneficial Owner"
Das Rundschreiben 601 stellt neue Anforderungen an internationale Holdinggesellschaften, die den Status „Beneficial Owner" und mit diesem verbundene Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen erhalten möchten.
Dem Grundsatz "substance over form" folgend, muss hiernach im Zweifelsfall überzeugend nachgewiesen werden, dass die Holding tatsächlich Substanz besitzt und aus anderen wirtschaftlichen Erwägungen als der Steuervermeidung gegründet wurde. Das Rundschreiben nennt eine Reihe von Indikatoren, die gegen eine Anerkennung als Beneficial Owner sprechen, beispielsweise außerordentlich niedrige Steuersätze im Heimatland der Holding, die regelmäßige Abführung von mehr als 60 Prozent der Holdinggewinne in den Wirkungsbereich einer anderen Steuergesetzgebung (also üblicherweise den Sitz der Muttergesellschaft), oder eine im Vergleich zum Gewinn unverhältnismäßig geringe Anzahl von Mitarbeitern.
"Circular 698": Steuerliche Meldepflicht für "Offshore Disposals"
Im Rundschreiben 698, das die „PRC general anti tax-avoidance rules" (GAAR) auf indirekte Anteilsveräußerungen an internationalen Holdinggesellschaften ausdehnt, wird explizit auf einen Missbrauch der Organisationsstruktur („abuse of organisational form") hingewiesen. Zudem wird eine Reihe von Voraussetzungen definiert, die die Meldepflicht eines „Offshore Disposals" gegenüber den chinesischen Steuerbehörden nach sich ziehen. Diese sind unter anderem dann erfüllt, wenn der Sitz der Holding in einem Staat mit sehr niedrigen effektiven Steuersätzen (< 12,5%) liegt oder der Staat keine „offshore income" besteuert.
PRC Non-Resident Enterprises Tax Series - Beneficial Ownership & Indirect Disposals
This first article discusses the principles that appear to underlie the recently introduced tax circulars of the State Administration of Taxation ("SAT").
Datum: 20.05.2010 | Größe: 287,78kB
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