Ausgabe 32/2010: DSR veröffentlicht Entwurf einer Änderung zu DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder (E-DRS 25)
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute den Entwurf des geänderten Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 17 (DRS 17) zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder (E-DRS 25) veröffentlicht.
DRS 17 dient dazu, Fragen bei der Anwendung von §§ 314 Abs. 1 Nr. 6a, 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu klären. In dem Entwurf werden Änderungen vorgeschlagen, um die erweiterten Vorschriften zur Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern, die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 eingeführt wurden, zu berücksichtigen. DRS 17 wäre in seiner überarbeiteten Fassung erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Durch die Gesetzesänderung sind bereits in Geschäftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, bspw. detailliertere Angaben zu Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für die Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt werden, zu machen.
Der Entwurf ist über die Website des DRSC erhältlich. Stellungnahmen können bis zum 18. Oktober 2010 abgegeben werden. Die vorgeschlagenen Änderungen stehen auch auf der Tagesordnung der Öffentlichen Diskussion am 1. Oktober 2010 in Frankfurt.




