"Das Risikomanagement soll dem Management verlässlichere Entscheidungen in der Unternehmensführung ermöglichen."

Simone Fischer, Partner (Frankfurt a. M.):

Seit der Anpassung der 4. und der 7. EU-Richtlinie ist eine Corporate-Governance-Erklärung im Lagebericht erforderlich, in dem der Vorstand zum vorhandenen Risikomanagementsystem und internen Kontrollsystem Stellung bezieht. Der Vorstand hat dabei die Aufgabe erhalten, ein angemessenes Risikomanagement und internes Kontrollsystem einzurichten.

Die 8. EU-Richtlinie sieht zudem die Einrichtung eines Prüfungsausschusses innerhalb des Aufsichtsrats vor, der unter anderem die Wirksamkeit des eingerichteten Risikomanagementsystems, internen Kontrollsystems und der internen Revision überprüfen soll.

Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu berichten (Chancen- und Risikobericht). Durch diese Berichterstattung sollen die Adressaten des Lageberichts entscheidungsrelevante und verlässliche Informationen erhalten, so dass sie sich ein zutreffendes Bild über die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens machen können. In diesem Zusammenhang müssen alle Risiken angegeben werden, die die Entscheidungen der Adressaten des Lageberichts beeinflussen könnten. Dazu zählt auch die angemessene Beschreibung des Risikomanagements inklusive dessen Organisation, Prozesse und Strategie.

In jedem Fall muss das Risikomanagement ein integraler Bestandteil aller Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse sein. Zusätzlich sollte es auch mit den vorhandenen Managementsystemen verknüpft und durch die Unternehmensplanung, dem Controlling und der internen Revision unterstützt werden.

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Simone Fischer

Partner, Audit

KPMG
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