"Die Wirksamkeit interner Kontrollen ist gerade heute von überragender Bedeutung für die Unternehmen."
Jens C. Laue, Partner (Düsseldorf):
Darüber hinaus hat das BilMoG die entsprechenden Pflichten der Unternehmensleitung weiter konkretisiert. Die gesetzlichen Vertreter kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften müssen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegung beschreiben. Der Aufsichtsrat muss sich mit dessen Wirksamkeit explizit auseinandersetzen.
Die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses obliegt dem Wirtschaftsprüfer. Im Rahmen der Abschlussprüfung verschafft sich der Wirtschaftsprüfer jedoch nur insoweit ein Bild von den Kontrollen, als es für die Durchführung einer risikoorientierten Abschlussprüfung erforderlich ist. Um gleichwohl eine umfassendere Absicherung für das gesamte interne Kontrollsystem zu ermöglichen, bietet KPMG im Rahmen der "Internal Controls & Extended Assurance" eine maßgeschneiderte Prüfung der internen Kontrollen an. Am Ende der Prüfung kann eine Bescheinigung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen stehen - ein Stück Sicherheit für unsere Mandanten.
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Jens C. Laue
Partner, Audit
KPMG
Tersteegenstraße 19 - 31
40474 Düsseldorf
T +49 211 475-7901
F +49 1802 11991-6044
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