Versicherungen: IASB vereinheitlicht Regelungen zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen

Das International Accounting Standards Board (IASB) legte den  Entwurf für neue Regelungen zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen vor. Künftig soll es einfacher werden, Bilanzen von Versicherungsunternehmen zu vergleichen. Die neuen Regelungen sehen eine Bewertung des Erfüllungswertes anstatt einer Bewertung von fiktiven Marktwerten vor. Dies soll nach dem  IASB zu größerer Transparenz führen. Die Umsetzung der Regeln stellt die Versicherungsbranche vor große Herausforderungen. Mit höheren Schwankungen des Gewinns ist zu rechnen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) legte am 30. Juli 2010 einen Entwurf für neue Regelungen zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen vor. Durch diese wäre national sowie international ein Vergleich der Bilanzen der Versicherer möglich. Allerdings würde damit auch eine höhere Volatilität in der Gewinn- und Verlust- Rechnung einhergehen.

Standardentwurf für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen
Ziel des neuen Vorschlags ist es, Vergleichbarkeit der Versicherer zu ermöglichen sowie mehr Transparenz für Anleger zu schaffen. "Wir begrüßen die Bemühungen von IASB und FASB (Financial Accounting Standards Board), insbesondere bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen eine Konvergenz herzustellen", sagt KPMG-Partner Joachim Kölschbach.

"Das IASB hat sich entschieden, der Bewertung den Betrag zugrunde zu legen, den ein Versicherer im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen bezahlen muss, und nicht den Preis, der bei der Übertragung der Verpflichtung auf einen anderen Marktteilnehmer anfallen würde", sagt Kölschbach. "Zugleich werden die Gewinne in dem vorgeschlagenen Versicherungsmodell nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Versicherungsvertrags ausgewiesen. Die beiden genannten Elemente sind eher relevant als ein Fair Value, denn sie orientieren sich am Geschäftsmodell der Versicherungsunternehmen, bei dem eine langfristige Bedienung von Versicherungsverträgen im Mittelpunkt steht, und nicht die Erzielung von kurzfristigen Gewinnen durch den Handel mit Verträgen."

KPMG-Spezialisten prognostizieren Gewinnschwankungen
Alle Änderungen der Bewertungsparameter wie Marktzins oder die für Lebensversicherer wichtige Sterblichkeitsrate schlagen damit auf die Gewinn- und Verlustrechnung durch. Um die Aktivseite konsistent mit der Passivseite zu halten, werden Versicherer gezwungen, die Kapitalanlagen umfassend zum aktuellen Zeitwert, also zum sogenannten Fair Value zu bilanzieren.

Laut Kölschbach droht die Gefahr, dass die Ergebnisrechnung der Versicherer deutlich schwankungsanfälliger werde. Dies könne Konsequenzen auf die Geschäfts- oder Anlagepolitik haben. Die Versicherer könnten in der Folge entweder auf langfristige Garantien in ihrer Vertragsgestaltung verzichten oder ihre Kapitalanlagen deutlich langfristiger, aber damit auch weniger renditeorientiert ausrichten.

Erfolgsrechnung auf der Basis von Margen
In der Erfolgsrechnung geht der überarbeitete Entwurf für Versicherungsverträge völlig neue Wege. Vorgesehen ist ein Ausweis auf der Basis von Margen. Es werden nicht periodisierte Beiträge, Leistungen und Kosten ausgewiesen, sondern nur die Auflösungen der Risiko- und der Residualmarge, Änderungen in den Schätzungen und Abwicklungsergebnisse.

Damit ist der Erfolgsrechnung nicht mehr das Geschäftsvolumen des Versicherers zu entnehmen. Es muss gefragt werden, ob diese Art der Darstellung den Informationsbedürfnissen der Abschlussadressaten entspricht. Weitere Informationen, zum Beispiel zu Beiträgen, Schäden und Kosten werden nur im Anhang gefordert.

Umsetzungsfrist von zwei Jahren
Nach der Kommentierungsfrist für den Entwurf des neuen Regelwerks, die noch bis 30. November 2010 läuft, soll Mitte nächsten Jahres ein endgültiger Standard feststehen. Dieser wird dann das bestehende Regelwerk ersetzen. Die Umsetzungsfrist beträgt üblicherweise zwei Jahre.

 

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