Bundesregierung bringt neues Energieeffizienzgesetz auf den Weg
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Marktes für Energiedienstleistungen zu etablieren und die Rechte der Verbraucher zu stärken.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 21. April 2010 verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die entsprechende EU-Richtlinie zur Energieeffizienz mit einer Verspätung von etwa zwei Jahren umgesetzt.
Festlegung von nationalen Einsparzielen
Der Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesregierung zur Festlegung eines nationalen Energieeinsparrichtwerts, der durch die Erbringung von Energiedienstleistungen und die Durchführung einer breiten Palette von Energieeffizienzmaßnahmen wie Energieaudits, Energieeffizienzprogramme, Unterrichtung der Endkunden zu Energieeffizienzthemen und unterjährliche Abrechnung des Energieverbrauchs erreicht werden soll.
Öffentliche Hand mit Vorbildfunktion
Insbesondere die öffentliche Hand soll eine Vorbildfunktion einnehmen. Sie soll beispielsweise auf „geeigneter Ebene" Energiedienstleistungen in Anspruch nehmen und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz ergreifen.
Voraussetzungen sind bereits in §§ 7 und 29 der am 29.09.2009 in Kraft getretenen Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung) geschaffen worden.
Mehr Pflichten für Energieversorger
Auch für die Energieversorgungsunternehmen sind konkrete Verpflichtungen zur Unterstützung des Aufbaus des neuen Marktes für Energiedienstleistungen vorgesehen. Hierzu gehören insbesondere Informations-, Förder- und Sicherstellungsverpflichtungen.
Die Energieversorger haben künftig den Vorjahresverbrauch in den Rechnungen an den Endkunden anzugeben. Sie sind verpflichtet, die Endverbraucher mindestens jährlich über die Wirksamkeit von Effizienzmaßnahmen sowie über die an den jeweiligen Standorten tätigen Energiendienstleistungsanbieter zu unterrichten.
Stärkung des Wettbewerbs
Versorger, die ein eigenes Energiedienstleistungsangebot entwickeln, müssen nachweisen, dass es mindestens noch einen weiteren Wettbewerber mit dem gleichen Angebot gibt oder auf eigene Kosten dafür sorgen, dass den Kunden ein enstprechender Wettbewerber zur Auswahl steht. Die Bundesregierung ist ermächtigt, Vorgaben an bestimmte Energieunternehmen zur Entwicklung eines Marktes für Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen.
Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte der Verbraucher von Wärmeenergie. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wärme räumen den Wärmeverbrauchern das Recht ein, künftig ihre Abrechnung auf eigenen Wunsch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu erhalten.
Kontrolle durch neu geschaffene Bundesstelle für Energieeffizienz
Die Kontrolle über die Umsetzung der im Gesetzentwurf festgelegten Ziele wird der Bundesstelle für Energieeffizienz übertragen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet wird.
Sie nimmt die Aufgaben zur Umsetzung des Gesetzes wahr, wie die Beobachtung des Marktes für Energiedienstleistungen und anderer Energieeffizienzmaßnahmen, die Bereitstellung von Informationen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für ergänzende Maßnahmen, sofern die Marktkräfte zur Schaffung des neuen Dienstleistungsmarkts nicht ausreichen.
Anpassungen der Kerngeschäftsprozesse notwendig
Der Entwurf des neuen Energieeffizienzgesetzes sieht insgesamt eine weitere Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Energielieferanten vor.
Der geplante Ausbau der Informationspflichten stellt neue Anforderungen an die Organisation von Kerngeschäftsprozessen wie Ablesung, Abrechnung und Forderungsmanagement. Insbesondere im Wärmebereich wird eine Anpassung oder gegebenenfalls eine Neuausgestaltung der IT- und Prozesslandschaft erforderlich.
Olaf Köppe
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Partner
KPMG
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