Gemeinnützige Stiftung, Familien- und Auslandsstiftung
Die gemeinnützige Stiftung kann in der Regel steuerneutral errichtet werden. Bei der privatnützigen Familienstiftung fließen die Erträge dem Stifter und dessen Nachkommen zu. Auch die Gründung von Stiftungen im Ausland kann Vorteile bieten, sie birgt jedoch Risiken.
Steuerprivileg bringt höhere Anforderungen mit sich
Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung zu übertragen, gilt als Spende. Die gemeinnützige Stiftung ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Die steuerliche Privilegierung geht einher mit erhöhten Anforderungen und Kontrollen bei der Mittelverwendung.
Über eine gemeinnützige Stiftung ist es dem Stifter möglich, einen Teil seines Vermögens auch für die Zeit nach seinem Tod dauerhaft für die Förderung der von ihm bestimmten Zwecke einzusetzen. So kann - wenn etwa Kinder das Familienunternehmen selbstbestimmt weiterführen sollen - beispielsweise eine Stiftung mit einem Minderheitsanteil am Familienunternehmen beteiligt werden. Die Stiftung kann auch mit stimmrechtslosen Anteilen ausgestattet werden. Die Steuerung des Mittelzuflusses erfolgt durch Ausschüttung oder Thesaurierung im Familienunternehmen.
Wenn gewünscht, kann der Stifter für sich und seine Angehörigen in bestimmten Grenzen zudem eine sogenannte Stifterrente vorsehen, die ihm von der gemeinnützigen Stiftung gezahlt wird. Eine Stiftung ist aber keineswegs nur ein Instrument für den Todesfall. Vielfach wird die Stiftung auch dazu genutzt, gemeinnütziges Engagement zu Lebzeiten effektiv zu steuern und zu gestalten.
Familienstiftung: Dauerhafte Stabilität in der Unternehmensführung
Wichtigster Unterfall der privatnützigen Stiftung ist die Familienstiftung. Auch hier ist es üblich, dass der Stifter zu Lebzeiten selbst die Geschicke der Stiftung lenkt und über die Mittelverwendung entscheidet. Der Vorteil, sein Vermögen statt im Wege der Schenkung oder Erbschaft mittels einer Familienstiftung auf die nächste Generation zu übertragen, liegt vor allem darin, dass einer Zersplitterung des Familienvermögens und -unternehmens vorgebeugt wird.
Bei Familienunternehmen kommt es in der Generationenfolge oftmals zu einem sehr großen Gesellschaftskreis, der in seiner Handlungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sein kann. Die Familienstiftung bietet die Möglichkeit, die Unternehmensführung dauerhaft zu stabilisieren, ohne einzelne Nachkommen von den Erträgen des Unternehmens auszuschließen.
Bei der privatnützigen Stiftung besteht weitestgehende Freiheit in der Ausgestaltung. Der Stifter kann auf diese Weise seine Nachkommen über mehrere Generationen an bestimmte Vorgaben binden. Da die Mittel in der Familie bleiben, soll die steuerliche Belastung der Familienstiftung etwa der Übertragung im normalen Erbgang entsprechen.
Ausländische Stiftung: Kosten und Nutzen genau abwägen
Auch die Gründung von Auslandsstiftungen kann Vorteile bieten. Besonders beliebt ist die österreichische Privatstiftung, seit Österreich die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft hat. Es drohen aber auch erhebliche Risiken. Im Einzelfall können solche Modelle in der Ge-samtbetrachtung zu Mehrbelastungen führen. KPMG bedient sich hier seines internationalen Expertennetzwerks, um unter Einbezug aller Aspekte auch des ausländischen Steuerrechts eine klare Kosten-Nutzen-Analyse als Entscheidungsgrundlage zu erstellen.
Unsere Spezialisten des KPMG-Netzwerks "Unternehmensnachfolge und Stiftungen" stehen Ihnen gerne für Auskünfte und Beratung zu allen Fragen im Bereich der Nachfolgeplanung und der Nutzung von Stiftungsmodellen zur Verfügung.





