Bild zur Bankenaufsicht - FINREP und COREP

Konsultationen zum bankaufsichtlichen Meldewesen - COREP und FINREP

Die European Banking Authority EBA hat im Dezember 2011 das Konsultationspapier "Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting requirements for institutions" veröffentlicht. Diese Durchführungsstandards für den aufsichtlichen Meldewesenprozess zielen auf die Harmonisierung der Berichterstattung an Aufsichtsbehörden in Europa.

Mit dem ITS-Entwurf werden Standards vorgeschlagen, die insbesondere Formate, Meldeturnus und abgefragte Dateninhalte der Meldung vereinheitlichen sowie anzuwendende IT-Lösungen spezifizieren. Die Ausweitung der Informationsbasis soll es der Aufsicht ermöglichen, frühzeitiger Risiken festzustellen und gegebenenfalls präventiv einzugreifen, und somit zu einer höheren Finanzmarktstabilität beitragen.

Zentrale Themenfelder - COREP und FINREP
Das Konzept bedeutet im Zusammenhang mit dem CRD IV-Legislativpaket eine tiefgreifende Reform des bisherigen Meldewesens mit erheblichen Auswirkungen auf Organisation, Prozesse und Systeme der betroffenen Institute. In den Kernpunkten formulieren diese Standards die gleichen bankaufsichtlichen Meldeanforderungen wie das entsprechende Modernisierungskonzept der BaFin vom Februar 2011 im Zusammenhang mit den überarbeiteten Entwurf des Basismeldewesens vom April 2012. Sie gehen allerdings in Umfang und Detaillierungstiefe an verschiedenen Stellen auch signifikant darüber hinaus

  • COREP - Eigenmittel / Solvenzmeldewesen: Einführung eines europaweit standardisierten "Common Reporting Framework", mit dem voraussichtlich ab Anfang 2013 ein für alle Institute, sowohl auf Einzelinstituts- als auch auf konsolidierter Ebene, verbindliches Solvenzmeldewesen eingeführt werden soll.
  • FINREP - Finanzdaten nach IFRS: Umsetzung der Meldepflichten für Finanzinformationen gemäß "Consolidated Financial Reporting Framework", was nach derzeitigem Kenntnisstand auf IFRS-Anwender beschränkt sein wird.
  • Nationales Basismeldewesen - Finanzdaten nach HGB: Meldung von unterjährigen Finanzdaten auf Einzelinstitutsebene sowie voraussichtlich auch für HGB-Anwender, die Abschlüsse auf konsolidierter Ebene erstellen. Erfasst werden sollen neben Ertragsdaten auch relevante Plandaten (unter anderem Konditionen- und Strukturbeitrag, stille Reserven/Lasten, Kennziffern zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch).
  • IT-Reporting-Standards: Zielsetzung einer technischen Umsetzung der FINREP- und COREP-Meldungen durch Abbildung in einem definierten Datenmodell und unter Nutzung von XBRL-Taxonomien (eXtensible Business Reporting Language), um Datenqualität und -vergleichbarkeit der Meldungen zu erhöhen.

Hinzu treten neue Meldeanforderungen für Immobilienkreditverlustraten sowie eine Überarbeitung der Meldeformate für Großkredite.

Handlungsbedarf
Die Konsultationspapiere implizieren einen signifikanten Anstieg der an die Aufsichtsbehörden zu meldenden Datenvolumina. Darüber hinaus verlangen die Anforderungen an Datenverfügbarkeit und Konsistenz der zu meldenden Daten nicht nur nach Veränderungen in den IT-Bereichen, sondern auch nach effizienten Meldeprozessen, einem hohen Integrationsgrad mit dem internen Management-Reporting und einem besseren Datenqualitätsmanagement.

Tatsächlicher Handlungsbedarf und Implementierungsaufwand in den jeweiligen Instituten werden jedoch in Abhängigkeit von Geschäftsmodell und anderen Spezifika deutlich differieren. Aber schon jetzt ist abzusehen, dass COREP und FINREP für jedes Institut technisch wie personell eine erhebliche Herausforderung darstellen, besonders in Anbetracht des engen Zeitrahmens - als erster Meldestichtag ist in Abhängigkeit vom Inkrafttreten des CRD IV/CRR-Legislativpakets für COREP der 31. März 2013 geplant. Die Meldeanforderungen im Rahmen von FINREP werden wegen des Umfangs der notwendigen Anpassungen in den Reporting-Systemen voraussichtlich auf den 01. Januar 2014 verschoben.

Zudem weist der gesamte Prozess Interdependenzen zu diversen anderen Regelungsgebieten auf, insbesondere zu der für alle Institute parallel notwendigen Umsetzung der CRD IV und zu Änderungen in der Rechnungslegung (z.B. IFRS 9). Deshalb ist eine frühzeitige Umsetzungsplanung unerlässlich.

Unsere Dienstleistungen
KPMG kann Ihnen für alle in der aufsichtlichen Konsultation angesprochenen Bereiche kompetente Gesprächspartner anbieten - Sie können von unserer Expertise im Meldewesen, im Aufsichtsrecht oder in der Rechnungslegung genauso profitieren wie von unserem Know-how an den Schnittstellen von Prüfung und Beratung oder von Fachkonzeption und IT-Umsetzung.

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Zum Herunterladen

Nationale Umsetzung CRD IV - neue Rechtsverordnungen

Entwürfe zu Ausführungsbestimmungen der Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und Finanzinformationsverordnung (FinaV) zum Basismeldewesen

Datum: 11.12.2012 | Größe: 151,07kB

EBA- und BaFin-Entwürfe: Aktualisierungen für Millionenkredit- und Großkreditmeldewesen

Auseinanderlaufende aufsichtsrechtliche Grundlagen für das bisherige Groß- und Millionenkreditmeldewesen (GroMiKV).

Datum: 24.02.2012 | Größe: 89,79kB

EBA: ITS on Reporting

EBA-Konsultationspapier zu COREP und FINREP: EU-weite Standards für den bankaufsichtlichen Meldewesenprozess - Formate, Meldeturnus und Dateninhalte.

Datum: 26.01.2012 | Größe: 85,68kB

BaFin: Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens

BaFin-Konzept: neben EU-weiten Änderungen Einführung eines Basismeldewesens mit Konditions- und Strukturbeiträgen, stillen Reserven und Lasten.

Datum: 01.04.2011 | Größe: 135,25kB

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