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IFRS 2.0: Sind Sie vorbereitet?

Die IFRS-Rechnungslegung gestaltet sich derzeit sehr dynamisch. Im Mai 2011 hat das International Accounting Standards Board (IASB) bereits die neuen Standards zur Konsolidierung und zur Fair Value-Bewertung veröffentlicht. Weitere Standards werden im Verlauf der nächsten Monate folgen. Die aktuellen Reformbestrebungen führen zu wesentlichen Änderungen in zentralen Bereichen der Rechnungslegung und dürften so gut wie alle IFRS-Abschlüsse betreffen. Deshalb sprechen wir auch von IFRS 2.0.

Aufgrund der unter Umständen gravierenden Auswirkungen auf das Rechenwerk und die Abschluss-Prozesse von IFRS-Bilanzierern beziehungsweise die daraus resultierenden Implementierungskosten ist die rechtzeitige Analyse der neuen Standards dringend erforderlich. Nur auf dieser Grundlage lässt sich eine abgestimmte, optimale und individuelle Umsetzung entwickeln.

Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklungen.

 

ED/2011/6 Revenue from Contracts with Customers

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14. November 2011 gemeinsam mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) den Standardentwurf "Revenue from Contracts with Customers" (ED/2011/6) veröffentlicht. Der neue Standard, dessen Veröffentlichung für Ende 2012/Anfang 2013 geplant ist, wird die bisher für Fragen der Umsatzrealisierung einschlägigen Vorschriften ersetzen. Die Kommentierungsfrist endet am 13. März 2012.

Der neue Standard soll frühestens ab dem 1. Januar 2015 retrospektiv anwendbar sein.

Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 16. Juni 2011 Änderungen zu IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer veröffentlicht.

Die bedeutendste Änderung besteht darin, dass künftig versicherungsmathematische Gewinne und Verluste unmittelbar im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst werden müssen. Das bisher vorhandene Wahlrecht entfällt.  Weiterhin muss für die erwartete Verzinsung des Planvermögens zukünftig verpflichtend der Diskontierungszins zugrundegelegt werden und es werden umfangreichere Anhangangaben von den Unternehmen gefordert.

Der geänderte IAS 19 ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:

IFRS 10 - 12 Konsolidierung, Joint Arrangements und Anhangangaben

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. Mai 2011 drei neue Regelungen zur Konzernrechnungslegung veröffentlicht. Dies sind im Einzelnen die Regelungen:

    • zur Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis und die Grundsätze der Vollkonsolidierung (IFRS 10),
    • zur Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (IFRS 11) 
    • und zu den (zugehörigen) Anhangangaben für sämtliche „Unternehmensbeziehungen" (IFRS 12)

Das IASB hat eine verpflichtende Anwendung der neuen Standards für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, vorgesehen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im Dezember 2011 in einem Schreiben an das IASB um Verschiebung des Anwendungszeitpunktes von IFRS 10 -12 gebeten. Die EFRAG ist aufgrund eigener Feldversuche (field tests) zu der Überzeugung gelangt, dass bei verpflichtender Anwendung der Standards für Berichtsperioden, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, eine konsistente Umsetzung der Neuregelungen nicht gewährleistet ist. Das IASB hat jedoch bereits im Board Meeting im Januar 2012 entschieden, am ursprünglichen Datum festzuhalten.

Es ist geplant sogenannte "Investment Entities" vom Anwendungsbereich des IFRS 10 auszunehmen.

Am 8. September 2011 hat das IASB Auswirkungsanalysen bgzl. IFRS 10-12 veröffentlicht. Die Analysen, die auf der Webseite des IASB zum Download verfügbar sind, bieten - basierend auf Fallstudien und unterstützenden Materialien - einen tieferen Einblick in die möglichen Auswirkungen der künftigen Anwendung der neuen Standards.

Das IASB hat am 20. Dezember 2011 einen Entwurf zur Klarstellung der Übergangsvorschriften von IFRS 10 veröffentlicht. Ziel ist es klarzustellen, wann ein Unternehmen die Vorschriften des IFRS 10 retrospektiv anwenden muss. Der Entwurf ist auf der Webseite des IASB verfügbar und kann bis zum 21. März 2012 kommentiert werden.

Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier:

ED/2010/9 Leases

Das International Accounting Standards Board (IASB) überarbeitet derzeit den im August 2010 veröffentlichten Standardentwurf zur Neuregelung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen (ED/2010/9 Leases). Aufgrund der vielfachen Kritik an diesem Entwurf, die im Rahmen der Kommentierungsphase geäußert wurde, hat sich das IASB entschieden, die vorgeschlagenen Regelungen einer erneuten Überarbeitung zu unterziehen. Änderungen wurden u.a. bereits für die Leasinggeberbilanzierung, die Einbeziehung von variablen Mietzahlungen sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse beschlossen.

Ein geänderter Entwurf wird für das erste Halbjahr 2012 erwartet. Die Veröffentlichung des finalen Standards ist für das 2. Halbjahr 2012 geplant.

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IFRS 9 Finanzinstrumente

Im Rahmen des Projekts zur Ablösung des IAS 39 durch den neuen Standard IFRS 9 hat das IASB bisher die erste Phase abgeschlossen und im November 2009 (finanzielle Vermögenswerte) bzw. Oktober 2010 (finanzielle Schulden) Regelungen zur  Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Insgesamt ist das Projekt in drei Phasen gegliedert:

Phase 1: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Phase 2: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen
Phase 3: Hedge Accounting

Die Phasen 2 und 3 werden weiterhin noch intensiv diskutiert. Um eine zeitgleiche Anwendung aller Vorschriften von IFRS 9 ermöglichen, hat sich das IASB daher entschieden, den Termin des Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 9 auf den 1. Januar 2015 zu verschieben.

Weitere Informationen finden Sie hier:

IFRS 13 Fair Value Bewertung

Am 12. Mai 2011 haben das International Accounting Standards Board (IASB) und das Financial Accounting Standards Board (FASB) den gemeinsamen Standard IFRS 13 Fair Value Measurement veröffentlicht.

Der Standard befasst sich mit der Zeitwertermittlung von Vermögenswerten und Schulden sowie mit den zugehörigen Anhangangaben. IASB und FASB verfolgen mit diesem Standard auch das Ziel einer weiteren Annäherung der IFRS und der US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze (US GAAP).

Der neue Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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