Altersversorgung bei Familienunternehmen: Absicherung für Gesellschafter und Unternehmen

Die betriebliche Altersversorgung ist der klassische Weg, eine zusätzliche Alter- und Risikovorsorge zu schaffen. Dies trifft insbesondere für die Versorgung von Gesellschaftern und Geschäftsführern zu (GGF). Wichtig bei der Ausgestaltung: Die Versorgungslösung muss zum Unternehmen und seinen langfristigen Zielen passen.

Die Absicherung angemessener Versorgungsleistungen in der Zukunft stellt Unternehmen bereits heute vor Herausforderungen. So ist insbesondere sicherzustellen, dass die Leistungen steuerlich anerkannt werden und dass sich bilanzieller Risiken in der handelsrechtlichen Rechnungslegung ausschließen lassen.

Risiken auf Unternehmens- und Gesellschafterebene abwägen
Eine gute Versorgung sollte immer so ausgestaltet sein, dass der Weg für künftige Unternehmensumstrukturierungen frei bleibt.  Individuelle Versorgungsziele sind stets gegenüber den damit einhergehenden finanziellen und unternehmerischen Risiken abzuwägen. Zugleich sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten.

Langfristigen Unternehmenserfolg im Blick behalten
Die Ausgestaltung der Altersversorgung sollte keine Hürde für die Regelung der Unternehmensnachfolge bedeuten. Die Versorgung von Gesellschaftern, die ihr Unternehmen altersbedingt verkaufen oder an Angehörige weitergeben wollen, darf die erfolgreiche Unternehmensfortführung nicht gefährden.

Individuelle Lösungen suchen
Bei der Ausgestaltung oder Abänderung der Versorgung ist also darauf zu achten, dass diese zum Unternehmen und zum Gesellschafter gleichermaßen passt. Hierzu bedarf es einer ganzheitlichen, individuellen Betrachtung - eine Universallösung für alle Fälle gibt es nicht.

Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne, passende Lösungsansätze für die Versorgungszusagen in Ihrem Familienunternehmen zu erarbeiten.

 

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