Nachfolge bei Familienunternehmen
Die Regelung der Nachfolge stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, sorgfältig und frühzeitig zu planen.
Die Regelung der Nachfolge beschäftigt von 2010 bis 2014 rund 110.000 Familienunternehmen, schätzt das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM). Der Wechsel an der Spitze wird demnach in den meisten Fällen aus Altersgründen notwendig (86%), aber auch, weil es zu Tod (10%) oder Krankheit (4%) kommt.
Günstige Rechtslage
Nicht zuletzt wegen des äußerst günstigen Erbschaftsteuerrechts haben vorweggenommene Erbschaften derzeit Hochkonjunktur: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich Unternehmensvermögen völlig steuerfrei auf die nächste Generation oder auch eine Stiftung übertragen.
Fremdmanager werden wichtiger
Trotz günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen ist die Planung der Nachfolge häufig nicht einfach. In der Regel versuchen die Unternehmen, innerhalb der Familie einen geeigneten Nachfolger zu finden. In knapp der Hälfte der Fälle gelingt dies dem IfM zufolge auch. Allerdings ist die Übertragung innerhalb der Familie rückläufig. Wo eine Familienlösung nicht möglich ist oder wenig sinnvoll erscheint, ziehen es Familienunternehmen inzwischen auch in Betracht, externe Manager (sogenannte Fremdmanager) einzustellen.
Langfristige Einflussnahme
Typischerweise zielt die Planung der Nachfolge darauf ab, das Vermögen langfristig zu binden und die eigene Versorgung sowie die Versorgung der Familie abzusichern. Vielen Unternehmern geht es auch darum, über die eigene Lebensspanne hinaus Einfluss auf die Entwicklung eines Familienunternehmens zu nehmen. Andere wiederum wollen langfristig einen wohltätigen Zweck unterstützen.
Stiftungen als Bestandteil der Nachfolgeplanung
Eine Stiftung zu gründen kann, muss aber nicht bedeuten, dass Vermögen in größerem Umfang auf die Stiftung übergeht. Alternativ lässt sich die Stiftung beispielsweise auch nur zur Bündelung der unternehmerischen Kontrollrechte einsetzen. In steuerlicher Hinsicht gilt: Erhebliche Steuervergünstigungen genießen nur Stiftungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. In der Praxis sind verschiedene (Misch-)Formen möglich, die auch gemein- und privatnützige Stiftungsmodelle kombinieren.
Kay Klöpping
Head of Private Clients & Family Offices
Partner
T +49 521 9631-1390
kkloepping@kpmg.com
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