IDW RS HFA 39 und IDW RS HFA 44 zu Vorjahreszahlen im Jahres- und Konzernabschluss verabschiedet

2. Dezember 2011. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat heute veröffentlicht, dass der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 25. November 2011 folgende Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet hat:

. Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 39) sowie
. Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW RS HFA 44).

 Die Stellungnahmen ersetzen die IDW Stellungnahmen des HFA 5/1988 i.d.F. 1998 (Vergleichszahlen im Jahresabschluss und im Konzernabschluss sowie ihre Prüfung) und HFA 3/1995 (Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises).
Im Vergleich zu den Entwürfen von November 2010 wurden im IDW RS HFA 39 keine Änderungen vorgenommen. Änderungen im IDW RS HFA 44 haben sich hinsichtlich der Ermittlung der auf den Konzern entfallenden Aufwendungen und Erträge bei der Konsolidierung von Tochterunternehmen ergeben. Da gem. § 301 Abs. 2 S. 1 HGB die Erstkonsolidierung nun auf den Zeitpunkt erfolgen muss, an dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, wird auf den Erwerbszeitpunkt regelmäßig eine Zwischenbilanz aufzustellen sein.  Eine Schätzung der auf die Konzernzugehörigkeit entfallenden Aufwendungen und Erträge ist somit nur im Fall einer Entkonsolidierung möglich.

Die Veröffentlichung beider Rechnungslegungsstandards erfolgt  in Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 1/2012.

 

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