Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht
Im elektronischen Bundesanzeiger wurden heute die von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 15. Mai 2012 vorgeschlagenen Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) veröffentlicht und sind damit wirksam. Änderungen am DCGK wurden letztmals im Mai 2010 vorgenommen.
An dem Kodex wurden nur wenige materielle Anpassungen beschlossen. Ein Schwerpunkt in der Überarbeitung bildeten die Themen Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern sowie weitere Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Zudem wurden Gesetzesänderungen nachvollzogen, bisherige Formulierungen präzisiert sowie Anregungen von Kodexanwendern aufgenommen.
Daneben haben sich Änderungen im Themenfeld "Unabhängigkeit/Interessenkonflikte" ergeben. So wurde ergänzt, dass der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen sowie wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären offenlegen soll. Zudem wurden Ausführungen zur Unabhängigkeit derart angepasst, dass nun nicht mehr definiert wird, wann Aufsichtsratmitglieder als unabhängig gelten, sondern unter welchen Umständen sie nicht mehr als unabhängig anzusehen sind.
Bei den Ausführungen zur weiteren Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit wurden einzelne Anregungen in Empfehlungen umgewandelt. So sollen z.B. Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.
Als Ausblick für 2012 hat die Regierungskommission angekündigt, sich mit der Struktur der Vorstandsvergütung zu beschäftigen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex kann hier heruntergeladen werden.





